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Berlin: Steuerreform: Geregeltes Abstimmungsverhalten

Das Abstimmungsverhalten Berlins und Brandenburgs im Bundesrat ist in den Koalitionsvereinbarungen geregelt. Sowohl der Senat von Berlin als auch die Landesregierung von Brandenburg haben vier Stimmen in der Länderkammer, die aber - wie von allen Ländern - jeweils einheitlich abgegeben werden.

Das Abstimmungsverhalten Berlins und Brandenburgs im Bundesrat ist in den Koalitionsvereinbarungen geregelt. Sowohl der Senat von Berlin als auch die Landesregierung von Brandenburg haben vier Stimmen in der Länderkammer, die aber - wie von allen Ländern - jeweils einheitlich abgegeben werden.

In der Brandenburger SPD/CDU-Koalitionsvereinbarung vom 12. Oktober 1999 heißt es

"Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Dabei werden folgende Prämissen zu Grunde gelegt

a) Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang.

b) Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik.

c) Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Kommt eine Einigung nicht zu Stande, enthält sich das Land der Stimme. Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten Initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind." Ferner heißt es, dass bei Uneinigkeit auch der Koalitionsausschuss eingeschaltet werden kann.

In der Berliner CDU/SPD-Koalitionsvereinbarung vom 7. Dezember 1999 stehen die gleichen Spielregeln, nach denen der Senat sein Abstimmungsverhalten festlegt, nur knapp gefasst

"Die Interessen des Landes Berlin gegenüber der Bundesregierung und den anderen Bundesländern werden stets deutlich geltend gemacht. In Anerkennung der gesamtstaatlichen Verantwortung eines Bundeslandes wird der politische Konsens mit den anderen Ländern in möglichst vielen Feldern der Politik angestrebt. Das Abstimmungsverhalten des Landes Berlin im Bundesrat wird im Interesse des Landes Berlin festgelegt. Wird keine Übereinstimmung erzielt, so enthält sich Berlin im Bundesrat der Stimme."

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