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Berlin: Strafbarer Menschenversuch

Betrifft: „Mars muss nicht vor Zucker warnen“ vom 27. April 2002 Abgesehen davon, dass einem schon bei der Vorstellung kotzübel wird, dass sich ein erwachsener Mensch tatsächlich vier Jahre lang ausschließlich von abgepackten Lebensmitteln einer Gerichtskantine überwiegend mit Schokoriegeln und braun gefärbtem Zuckerwasser ernährt hat, ist es schier unfassbar, dass dieser Mensch, der selbst an verantwortlicher Stelle unserer Gerichtsbarkeit tätig war (oder ist), nun unsere überlastete Justiz mit den Folgen seiner krank machenden Ernährungsmanie beschäftigt, und noch dazu Schadenersatz von der freien Wirtschaft fordert.

Betrifft: „Mars muss nicht vor Zucker warnen“ vom 27. April 2002

Abgesehen davon, dass einem schon bei der Vorstellung kotzübel wird, dass sich ein erwachsener Mensch tatsächlich vier Jahre lang ausschließlich von abgepackten Lebensmitteln einer Gerichtskantine überwiegend mit Schokoriegeln und braun gefärbtem Zuckerwasser ernährt hat, ist es schier unfassbar, dass dieser Mensch, der selbst an verantwortlicher Stelle unserer Gerichtsbarkeit tätig war (oder ist), nun unsere überlastete Justiz mit den Folgen seiner krank machenden Ernährungsmanie beschäftigt, und noch dazu Schadenersatz von der freien Wirtschaft fordert.

Wie konnte Herr Brinkmann auf dem geistigen Niveau seiner Ernährungsphilosophie, die einen sozial völlig unkontrollierten Lebensalltag voraussetzt, selbst jahrelang „im n des Volkes“ Recht sprechen?

Ist nicht vielmehr sein selbstzerstörerisches Verhalten als Selbstversuch am Menschen strafbar? Und müsste Herr Brinkmann nicht dazu verurteilt werden, die kassenärztliche Behandlung seiner Diabetes und die Kosten seiner Zahnbehandlungen in voller Höhe selbst zu tragen und sich auf eigene Kosten therapeutischer Maßnahmen zu unterziehen und die Gerichte damit zu verschonen?

Dieter Eberding, Berlin-Schöneberg

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