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Berlin: Strafe für psychisch kranken Gewalttäter: Gericht wertete Angriff auf Mädchen nicht als Mordversuch

Das Berliner Landgericht verurteilte einen psychisch kranken Gewalttäter am Mittwoch zu fünf Jahren und vier Monaten Haft. Im Rausch seiner sexuellen Gewaltfantasien hatte der 27-Jährige auf ein schlafendes Mädchen eingestochen.

Das Berliner Landgericht verurteilte einen psychisch kranken Gewalttäter am Mittwoch zu fünf Jahren und vier Monaten Haft. Im Rausch seiner sexuellen Gewaltfantasien hatte der 27-Jährige auf ein schlafendes Mädchen eingestochen. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das Gericht wertete den Messerstich auf die Siebenjährige als gefährliche Körperverletzung und nicht, wie angeklagt, als Mordversuch. Ein Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Der Richter bezeichnete den Täter als schwachen Menschen, bei dem Gedankenwelt und Realität auseinander klafften.

Das wiederum sei das Glück für die Siebenjährige gewesen, sagte der Richter. Es sei unausdenkbar, wenn der Mann tatsächlich seine schriftlich verfassten Fantasien ausgelebt hätte. Fest steht: Der 27-Jährige hatte seine Gewaltvorstellungen zuvor niedergeschrieben.

In Frauenkleider gehüllt war der Mann, der zur Untermiete in der Kreuzberger Wohnung lebte, am 9. Mai in das Zimmer der Mädchen geschlichen und hatte auf eines der Kinder eingestochen. In der Urteilsbegründung hieß es, der Mann habe aber von seinem weiteren Tun abgelassen, als er das Blut fließen sah. Danach habe er in Angst und Panik das Mädchen gefesselt, geknebelt, eingesperrt und sei geflohen. Der Versuch, die gleichaltrige Freundin, die bei ihr übernachtete, auch zu fesseln, schlug fehl.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte ausgesagt, sich in seine sexuellen Gewaltfantasien hineingesteigert zu haben. Im Grunde seines Herzens habe er aber nicht die Absicht gehabt, das Kind zu töten.

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