zum Hauptinhalt

Strafjustiz: Selbstmord in Haftkrankenhaus beschäftigt Rechtsausschuss

Er bewegte sich in der Schwulenszene und tötete aus Habgier drei Männer. Dafür bekam er lebenslang. Jetzt brachte sich der Darkroom-Mörder selbst um. Warum er das konnte, beschäftigt nun die Justiz

Von Fatina Keilani

Der Suizid des sogenannten Darkroom-Mörders beschäftigte am Mittwoch den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Der grüne Abgeordnete Dirk Behrendt hatte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) aufgefordert, den Vorfall intern aufzuarbeiten und dem Ausschuss dann Bericht zu erstatten, wie es dazu kommen konnte, dass der 39-jährige Dirk P. sich trotz Überwachung im Haftkrankenhaus umbringen konnte.

Heilmann sagte: „Der Fall ist insofern besonders, als die Gefahr eines Selbstmords schon lange bestand und der Haftanstalt auch bekannt war.“ Es habe umfangreiche Schutzmaßnahmen gegeben. Dann verstummte Heilmann. Details zu nennen, sei möglich, aber nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da sonst persönliche Daten des Toten und die Schweigepflicht verletzt würden. Da die Ausschussmitglieder gerne mehr hören wollten, mussten Journalisten und Bürger den Raum verlassen, als es interessant wurde. Die Frage, wie die Schutzmaßnahmen aussahen und warum sie nicht wirksam waren, blieb deshalb unbeantwortet.

Dirk P. nahm sich, wie berichtet, in der Nacht zu Sonnabend im Haftkrankenhaus das Leben. Kurz vor Mitternacht war der Dreifachmörder gefunden worden. P. war im Juni 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Dies hätte eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen, der 39-Jährige musste mit mindestens 25 Jahren Haft rechnen. Das Urteil war gerade rechtskräftig geworden. Heilmann sprach von einem typischen "Bilanzselbstmord".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false