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Berlin: Strafsenat: Richter ist nicht befangen

Niederlage für Bundesanwaltschaft im Prozess gegen Nazi-Rocker

Im Prozess gegen die rechtsextreme Rockband „Landser“ ist die Bundesanwaltschaft mit ihrem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter des Zweiten Strafsenats am Kammergericht, Wolfgang Weißbrodt, gescheitert. In harschem Ton nahm der Senat seinen Kollegen in Schutz. Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft „erschöpft sich in bloßen Vermutungen und Unterstellungen“, sagte der beisitzende Richter Clemens Schaaf. Die Bundesanwaltschaft hielt, wie berichtet, Weißbrodt vor, er habe dem Anwalt des „Landser“Sängers Michael R. Informationen über einen geplanten Polizeieinsatz zukommen lassen.

Der Richter hatte am 19. September von einem Kriminalbeamten erfahren, dass die Polizei eine Kontrollaktion gegen die rechten Szene plante und den Verteidiger von R. angerufen. Weißbrodt sprach offenbar von dem bevorstehenden Einsatz und erinnerte an die vom Kammergericht gegen R. verhängte Kontaktsperre. Der „Landser“-Sänger darf sich weder mit den anderen zwei Angeklagten noch mit weiteren, namentlich genannten Neonazis treffen. Als die Polizei dann am 20. September bei einem Treffen der rechtsextremen „Vandalen“ erschien, sagte ein Neonazi, man habe davon gewusst.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ein. In Justizkreisen hieß es gestern, die Staatsanwaltschaft prüfe weiter, ob die Ermittlungen auf Weißbrodt ausgedehnt werden müssen. fan

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