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Strafvollzug: Häftlinge sollen bei Gesetz mitreden

Berlin braucht ein Strafvollzugsgesetz. Einen Gesetzentwurf gibt es schon. Jetzt will der Senat Vorschläge der Beteiligten hören, was ins Gesetz soll

DIE AUSGANGSLAGE

Seit die Föderalismusreform den Strafvollzug zur Ländersache gemacht hat, braucht Berlin ein eigenes Strafvollzugsgesetz. Es gibt einen gemeinsamen Entwurf von zehn Bundesländern, der die Grundlage bildet. Auf dieser Basis sucht Berlin nun nach eigenen Regelungen für die Gestaltung der Strafhaft.

DER PLAN

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will all jene fragen, die im Alltag mit dem Strafvollzug zu tun haben: Gefangene und Schließer, Wissenschaftler und soziale Dienste, freie Träger, Personalräte, den Vollzugsbeirat. Insgesamt 3000 Menschen können bis Ende Oktober per Mail ihre Vorschläge schicken.

WAS GEREGELT WIRD

Ziel des Gefängnisaufenthalts ist es, dass der Häftling nach Entlassung straffrei lebt. Dafür bekommt er schulische und berufliche Bildung, lernt das Arbeiten und wird therapiert. Den Strafvollzug wünscht sich Heilmann als lernendes System. Das Gesetz soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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