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Berlin: Straßenbau als amtliches Husarenstück Grundstückseigentümer verklagt Stadtverwaltung

Brandenburg/Havel - Dreimal hatte Horst Sensenhauer die Stadt Brandenburg abblitzen lassen, dann wurde er gar nicht mehr gefragt. Statt ein verbessertes Kaufangebot vorzulegen, ließ die Stadtverwaltung vor vier Jahren einfach die Bagger anrollen.

Von Matthias Matern

Brandenburg/Havel - Dreimal hatte Horst Sensenhauer die Stadt Brandenburg abblitzen lassen, dann wurde er gar nicht mehr gefragt. Statt ein verbessertes Kaufangebot vorzulegen, ließ die Stadtverwaltung vor vier Jahren einfach die Bagger anrollen. Der bis dahin unbefestigte, rund drei Meter breite Weg Am Weinberg wurde kurzerhand verbreitert und asphaltiert – und ein Teil von Sensenhauers Grundstück damit ohne seine Genehmigung zur Zufahrtsstraße für ein benachbartes Neubaugebiet umgewandelt.

Erst vor vier Monaten hatte das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage Sensenhauers stattgegeben. Für knapp 7000 Euro musste die Stadt einen Teil der rund 100 000 Euro teuren Straße zurückbauen. Zudem läuft gegen einen Sachbearbeiter des Straßenbauamtes ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung. Doch die Stadt will offenbar nicht aufgeben: Angeblich gehört die umstrittene Stelle gar nicht zu Sensenhauers Grundstück. Ein alter Vermessungsfehler, heißt es jetzt.

Auch damit beschäftigt sich bereits die Staatsanwaltschaft Potsdam. Durch seinen Anwalt Peter Schüler hat Sensenhauer gegen den zuständigen Vermesser im Katasteramt Strafanzeige wegen Falschbeurkundung und gegen Unbekannt wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung gestellt. In Schülers Augen ist das Vorgehen der Stadt nur allzu durchsichtig. Angeblich seien die Grundstücksgrenzen 1975 fehlerhaft festgeschrieben worden. „Komisch nur: Bei der jüngsten offiziellen Vermessung 1998 wurden die Grundstücksgrenzen nicht beanstandet.“

Die Sondervermessung von Sensenhauers Grundstück im Oktober hatte ergeben, dass der strittige Streifen gar nicht ihm gehört. „Ich bin fest davon überzeugt, dass dies nicht stimmt“, sagt der Anwalt. Gegen das Vermessungsverfahren hat Sensenhauer sofort Widerspruch eingelegt. „Solange darüber nicht entschieden ist, bauen wir den Weg nicht wieder aus“, versichert Michael Brandt (CDU), Beigeordneter der Stadt Brandenburg, verantwortlich für den Straßenbau und auch das Katasteramt. Für die husarenstreichartige Bebauung des Grundstücks vor vier Jahren entschuldige sich die Stadt. „Die Rechtsauffassung der Stadt war falsch“, gibt Brandt zu. Den Vorwurf der Falschbeurkundung findet er dagegen „nicht nachvollziehbar“. Jeder, der solch einen Vorwurf mache, müsse Beweise vorlegen, sonst drohe eine Anzeige wegen Verleumdung und Beleidigung, warnt der Beigeordnete. Wie der behauptete Vermessungsfehler entstanden ist, erklärt er nicht. „Dazu müssten wir uns in die Niederungen des Vermessungsrechts begeben.“ Matthias Matern

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