zum Hauptinhalt

Straßenbeleuchtung: Laternen im Zwielicht

Wer darf die etwa 180.000 Straßenlaternen in Berlin betreiben? Der Auftrag ging an eine Vattenfall-Tocherfirma. Doch ein ausgeschiedener Bieter geht jetzt gerichtlich dagegen vor. Nun soll das Kammergericht über den umstrittenen Vertrag urteilen.

Die etwa 180 000 elektrischen Straßenlaternen in Berlin leuchten zurzeit gewissermaßen unter Vorbehalt. Denn die umstrittene Neuausschreibung ihres Betriebes bekommt neben dem parlamentarischen nun auch ein juristisches Nachspiel. Einer der ausgeschiedenen Bieter, die Stadtlicht GmbH, geht gerichtlich gegen die Vergabe des Auftrages an die Vattenfall Europe Netzservice GmbH vor.

Stadtlicht darf sich ebenso wenig zu dem Fall äußern wie andere an der Ausschreibung beteiligte Firmen. Mehrere Insider äußerten gegenüber dem Tagesspiegel jedoch unabhängig voneinander die Befürchtung, dass die Vattenfall- Tochterfirma allzu leicht an den lukrativen Auftrag – sieben Jahre Laufzeit und ein Volumen im zweistelligen Millionenbereich – gekommen sein könnte. Sie verweisen auf eine Vorgeschichte, bei der Vattenfall-Vorgänger Bewag eklatant benachteiligt worden war. Nach sieben Jahren Rechtsstreit gewann Vattenfall auf ganzer Linie gegen das Land. Doch statt Schadensersatz zu fordern, ließ das Unternehmen die Sache einfach auf sich beruhen.

Die im Jahr 1999 begonnene und 2006 zu Gunsten von Vattenfall entschiedene Beschwerde richtete sich gegen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch die aktuelle Ausschreibung verantwortet. Die Bewag sah sich bei der damaligen Vergabe des Beleuchtungsmanagements ausgetrickst: Der von ihr gebotene Preis war während der letzten Verhandlungsrunde einem Konkurrenten im Nebenzimmer verraten worden, so dass der diesen Preis unterbieten konnte. Diesen Vorwurf sah auch das Kammergericht im April 2006 bestätigt. Nach Auffassung der Richter wurden damit die wesentlichen Prinzipien eines Vergabeverfahrens, nämlich „der Wettbewerbs- und der Gleichbehandlungsgrundsatz in elementarer Weise verletzt und konterkariert“. Der Verwaltung wurden die kompletten Gerichtskosten aufgebrummt.

Dass Vattenfall diese Steilvorlage für weitere Forderungen einfach ungenutzt ließ, begründete das Unternehmen jetzt so: „Wir hatten bisher kein Interesse an einem erneuten Verfahren. Uns kam es nur darauf an, die Korrektheit der Vergabe prüfen zu lassen.“

Nach dem jetzigen Vergabeverfahren dürfte Vattenfall jedenfalls keinen Grund mehr haben, sich zu beschweren: Von vier Bietern wurden drei aus formalen Gründen ausgeschlossen, so dass dann nur noch das Vattenfall-Angebot in die Wertung kam und sozusagen kampflos siegte. Ein mit der Materie Vertrauter sagte auf Nachfrage, dass es sich bei den Ausschlussgründen überwiegend um Marginalien gehandelt habe, die bei einer Rückmeldung durch die Verwaltung oder deren Berater völlig problemlos hätten behoben werden können. Dagegen erklärte die Stadtentwicklungsverwaltung auf Nachfrage, es sei „nicht üblich“, dass Bieter nach Ende der Angebotsfrist nachbessern dürften. Es sei legitim, den Auftrag auch bei einem einzigen verbliebenen Angebot zu vergeben. Schließlich würde eine erneute Ausschreibung denjenigen benachteiligen, der sonst schon in der ersten Runde gewonnen hätte.

Eine von Stadtlicht veranlasste Nachprüfung ging tatsächlich zugunsten der Stadtentwicklungsverwaltung aus: Mitte Juli bestätigte die Vergabekammer, eine bei der Wirtschaftsverwaltung angesiedelte Prüfungsinstanz, die Entscheidung für die Vattenfall-Tochter. Dagegen hat Stadtlicht Beschwerde eingelegt, so dass die Sache nun vors Kammergericht geht.

Folglich hat das Land mit dem Laternenbetrieb nun an zwei Fronten Ärger – vor Gericht und im Abgeordnetenhaus: Am 31. August will sich der Hauptausschuss in einer Sondersitzung mit dem Thema befassen. Die Abgeordneten hatten einen Teil des Laternenbudgets gesperrt, weil ihnen die Kalkulation der Verwaltung suspekt war. Obendrein ist eine von der FDP vor Wochen gestellte Frage zu einem Kernbestandteil des Vertrages bisher offen: Die Liberalen wollten wissen, ob das siegreiche Angebot auch das mit der größten Energieeffizienz war und ob die geplante Einsparung darin auch ausreichend plausibel gemacht wurde. Diese Fragen hat die Verwaltung bisher nur teilweise beantwortet. Stefan Jacobs

Zur Startseite