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Stolperfalle. Wenn Verletzte klagen, kann das für die Bezirke teuer werden.

© picture-alliance/ dpa

Straßenschäden: Bezirke werden wegen maroder Wege verklagt

Immer wieder werden Berliner Bezirksämter wegen Schäden an Straßen, Geh- und Radwegen verklagt. Gestürzte Bürger fordern zumeist vierstellige Euro-Beträge.

Das Urteil war ein Einzelfall, aber es hatte offenbar Signalwirkung: Im Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einer Rentnerin rund 3500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen, nachdem sie auf einem völlig maroden Gehweg in Pankow schwer gestürzt war und den Bezirk verklagt hatte.

Auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jetzt in den Bezirksämtern ähnliche Fälle abgefragt. Sieben haben nach Auskunft von Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) geantwortet – und alle kennen das Problem: Tempelhof-Schöneberg berichtet von zwei kürzlich verlorenen Prozessen und einem laufenden mit Gesamtforderungen um 8000 Euro.

Marzahn-Hellersdorf listet vier aktuelle Klagen wegen Straßen-, Rad- und Gehwegschäden sowie ein durch ein umgekipptes Verkehrsschild ramponiertes Auto auf. Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt rund 21000 Euro, wobei ein Fahrradunfall mit allein 10300 Euro hervorsticht.

In Treptow-Köpenick laufen fünf Verfahren über zusammen mehr als 31000 Euro, in Pankow und Reinickendorf jeweils drei mit addierten Forderungen von je knapp 10000 Euro. In Spandau ist von „weniger als fünf“ Verfahren die Rede – und davon, dass „die allermeisten“ Forderungen außergerichtlich abgewehrt würden.

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