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Senator Nußbaum verteidigt die Entscheidung der Vergabestelle.

© dpa

Streit mit der Gasag: Juristen teilen Bedenken der Berliner CDU zur Gasvergabe

Die CDU hat noch viele Fragen, was die Vergabe der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie betrifft. Die Bewertungskriterien werden juristisch geprüft und mit Skepsis betrachtet.

Von Sabine Beikler

Befasst sich der Senat am Dienstag mit der Vergabe der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie? Das steht noch nicht fest. Doch die Bedenken bei der CDU groß. CDU-Generalsekretär Kai Wegner sprach von „vielen offenen Fragen“. Es wird dem Vernehmen nach interne Runden dazu geben. Auch Verfahrensrechtler wie Thomas Wolf von der Sozietät Rödl & Partner hat Fragen zu dem Verfahren. Dem Tagesspiegel liegt die interne Senatsvorlage mit einem vertraulichen Anhang vor, in dem das Verfahren dargestellt wird – mit Auswahlkriterien und den jeweils zu erreichenden Punkten.

Von maximal 315 Punkten hat die Berlin Energie 311, die Gasag 299 Punkte erreicht. Die unterlegene Gasag hat wie berichtet Klage eingereicht. Sie möchte die Auswahlkriterien juristisch prüfen lassen und das gesamte Verfahren. „Die höhere Bepunktung der Berlin Energie beruht im Wesentlichen auf der besseren Erfüllung der Kriterien verbraucherfreundlicher Netzbetrieb, Endschaftsregelungen, Preisgünstigkeit der Leistungserbringung, effizienter Netzbetrieb und Laufzeit/Kündigungsrechte/Sicherung des Netzeigentums“, steht in der Vorlage.

Beseitigt Berlin Energie Störungen schneller als die Gasag?

Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2013 müssen Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit, preisgünstige und sichere Versorgung sowie Umweltverträglichkeit „vorrangig“ bewertet werden. Das zweifeln Insider an. Beim Punkt „verbraucherfreundlicher Netzbetrieb“ war die Punktzahl von maximal 40 zu holen. Berlin Energie schnitt mit 40, die Gasag mit 36 Punkten ab. In der Begründung heißt es unter anderem, die Gasag-Netztochter NBB benötige für die Beseitigung einer Störung 30 Minuten, während Berlin Energie 25 Minuten braucht. Da fragen sich Experten, auf welche Erfahrungswerte sich das neu gegründete Unternehmen beruft. Die NBB bietet ein zentrales Kundencenter „in Kooperation“ mit Dritten in jedem Bezirk an, Berlin Energie plant ein zentrales Kundencenter und „Kooperationen in den neun Centern von BVG, Berliner Wasserbetrieben und BSR, steht in der Vorlage. Weiter will die NBB Hausanschlüsse innerhalb von drei Wochen, sonstige Anschlüsse innerhalb von sechs Wochen realisieren. „Bei Berlin Energie betragen diese Fristen zwei bzw. vier Wochen.“

Das Ziel ist ein "Zweispartennetzbetrieb"

Auch beim Punkt effizienter Netzbetrieb liegt Berlin Energie mit 25 Punkten vor der Gasag mit 22. Begründet wird die „angekündigte Effizienzsteigerung“ bei Berlin Energie durch Kooperationen mit Landesunternehmen und die „gemeinsame Nutzung von Einrichtungen“. Als Ziel wird ein „Zweispartennetzbetrieb“ (Gas und Wasser) genannt.

Die NBB verweist auf ihren von der Bundesnetzagentur ermittelten Effizienzwert von 100 Prozent und die „Optimierung der bewährten Organisations- und Personalstruktur“. Die NBB verweist auf bestehende Kooperationen mit Unternehmen der Gasag-Gruppe und auf Projekte wie der Aufbau eines gemeinsamen Lagezentrums. „Angesichts der seitens Berlin Energie konkret benannten Kooperationsmöglichkeiten mit der BWB, BVG und BSR und dem darin begründeten Potenzial für Effizienzsteigerungen ergibt sich in der Wertung für diese Kriterium ein deutlicher Vorteil für Berlin Energie“, steht in der Vorlage als Begründung.

Jurist: Die Entscheidung ist überraschend

Das BGH-Urteil fordert auch: „Sobald man Unterpunkte in den Auswahlkriterien heranzieht, müssen diese mit einzelnen Punktwerten versehen sein“, sagt Jurist Wolf. Das ist in der Vorlage jedoch nicht erkennbar. Ein Beispiel: Beim Punkt „umweltverträglicher Netzbetrieb/netzbezogener Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien“ sind neun Unterpunkte, die zum Teil in weitere Aspekte unterteilt werden. Wie die Unterpunkte bewertet werden, ist nicht erkennbar.

„Auf den ersten Blick“, sagt Jurist Wolf, sei die Begründung der Entscheidung mit der „Chance of control-„Klausel überraschend“. Diese Klausel beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht des Konzessionsvertrages bei einem Eigentümerwechsel. Die Gasag hat drei Gesellschafter: Vattenfall, Eon und GDF Suez, Berlin Energie ist ein landeseigenes Unternehmen. Die NBB hat laut Vorlage „die Anzeigepflicht bei Änderung der Gesellschafterstruktur/Kontrollwechsel unter bestimmten Umständen ausgeschlossen“. Damit sei das Kündigungsrecht des Landes obsolet und wurde mit einem Abschlag bewertet. Allerdings hat die Bundesnetzagentur bereits darauf aufmerksam gemacht, dass diese Klausel „problematisch“ sein könne, sagte Sprecher Kay Weidner. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) begründete die Entscheidung auch damit, dass das Angebot von Berlin Energie bei der „Chance of control“-Klausel besser gewesen sei.

Bundeskartellamt wartet Urteil ab

Diese kann jedoch nur ein untergeordnetes Kriterium sein. Das Verfahren muss „diskriminierungsfrei“ ablaufen. Das Bundeskartellamt wartet jetzt die Entscheidung des Landgerichtes Berlin über die Gasag-Klage ab.

Ein Urteil des Gerichts wird relativ zügig erwartet und bietet dann erste Anhaltspunkte, wie rechtssicher die Vergabeentscheidung tatsächlich ist. Das Abgeordnetenhaus wird sich voraussichtlich erst nach der Sommerpause mit dem strittigen Thema befassen. Zwar kann das Parlament die Vergabeentscheidung des Senats nicht kippen. Aber es muss dem fertig ausgehandelten Konzessionsvertrag mit „Berlin Energie“ zustimmen.

Das bietet nicht nur der Opposition, sondern auch der CDU Gelegenheit, ihre Kritik an der Konzessionsvergabe Nußbaums erneut einzubringen. Sollte das Abgeordnetenhaus den Konzessionsvertrag ablehnen, weil sich die Koalition nicht einig wird, müsste der Vertrag nachgebessert werden. Möglicherweise eröffnet sich auch noch ein anderer Weg, um den Konflikt zwischen CDU und SPD beizulegen. „Ich könnte mir vorstellen, dass einzelne Gesellschafter der Gasag an einem Verkauf ihrer Anteile an das Land Berlin interessiert sind, sobald die Gasag nicht mehr über das Gasnetz verfügt“, sagte der Vize-Fraktionschef der SPD, Jörg Stroedter, dem Tagesspiegel. In diesem Fall halte er es für möglich, dass die Klage gegen die Vergabeentscheidung nicht mehr bis zur obersten Instanz, dem Bundesgerichtshof, bestritten werde.

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