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Gegen die geplante Bettensteuer regt sich Widerstand.

© dapd

Streit um Bettensteuer: IHK Berlin fordert Verzicht auf die „City Tax“

Nach einem lang erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu kommunalen Bettensteuern sehen sich die Gegner der in Berlin geplanten „City Tax“ bestärkt. Aber der Senat will diese weiterhin Anfang 2013 einführen.

Gegen die Bettensteuer protestiert nun auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, die sich bisher gelassen gezeigt hatte. Die Kammer „sieht die geplante City-Tax als gescheitert an“, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter am Donnerstag. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin bekräftigte, man werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Steuer zu verhindern.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das auf Klagen von Hoteliers in den rheinland-pfälzischen Städten Bingen und Trier folgte, dürfen nur Privatreisende extra zur Kasse gebeten werden; bei geschäftlichen Übernachtungen sei dies unzulässig. Die IHK warnt vor einem „Bürokratiemonster“: Würden Hotels zur Überprüfung des Reisezwecks gezwungen, stünden Aufwand und Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Einnahmen. Es könne auch zu Streits an der Rezeption kommen. „Wer will kontrollieren, ob ein Business-Kunde nicht noch eine private Übernachtung dranhängt?“, fragt Wiesenhütter.

Außerdem wiesen die IHK und der Berliner Dehoga-Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder auf den steigenden Anteil der Business-Reisenden in der Stadt hin. Diese buchen nach Auskunft der Tourismusgesellschaft Visit Berlin bereits ein Viertel aller Hotelübernachtungen und machen in einigen großen Hotels längst die Mehrheit aus. Leidtragende seien vor allem mittelständische Hotels und Pensionen, kritisieren die IHK und der Verband. Partnerhotels von Visit Berlin haben bereits damit gedroht, künftig keine freiwilligen Beiträge für das Stadtmarketing mehr zu zahlen.

Die Steuer soll fünf Prozent des Zimmerpreises betragen. Die Senatsfinanzverwaltung schätzt die jährlichen Einnahmen derzeit auf 20 Millionen Euro – Geschäftsreisende sind dabei herausgerechnet. Aber auch Jugendliche müssen wohl ausgenommen werden. Denn im Urteil wird die grundsätzliche Zulässigkeit der City Tax damit begründet, dass sie „nicht gleichartig“ mit der Umsatzsteuer sei. Als einen der Unterschiede nennen die Richter, die Bettensteuer werde „nur von Erwachsenen erhoben“ – so zumindest in Rheinland-Pfalz. Wie Berlin mit den Minderjährigen umgehen will, war am Donnerstag nicht zu erfahren.

Laut Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) will sich der Senat in wenigen Wochen auf ein Konzept verständigen. Allerdings könnte die politische Debatte neu entflammen. CDU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Steuer geeinigt. Jetzt betonte der Wirtschaftsexperte der CDU-Fraktion, Heiko Melzer, sie müsse nicht nur „rechtssicher“, sondern auch „praktikabel“ sein.

Bisher erheben 20 deutsche Städte eine Bettensteuer – darunter neben Bingen und Trier zum Beispiel auch Aachen, Bochum, Bremen, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Köln und Weimar. In manchen Städten sind die Einnahmen speziell für Kultur und Tourismus gedacht. Köln hat die Abgabe vor allem damit begründet, Einnahmeverluste ausgleichen zu wollen, zu denen die Senkung der Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen von 19 auf sieben Prozent geführt habe. Bisher gab es nur widersprüchliche Urteile. In Köln und Duisburg klagten Hoteliers erfolglos, in München dagegen stoppte das Verwaltungsgericht die Steuerpläne.

In Berlin soll das Geld in den allgemeinen Landeshaushalt fließen. Der Senat wolle der „touristischen Infrastruktur“ aber „ausreichende Finanzmittel“ gewähren, heißt es.

Lesen Sie zur Kritik von Hoteliers an der Bettensteuer auch einen ausführlichen Report in Berlin maximal, dem Mittelstandsmagazin des Tagesspiegels.

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