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Berlin: Streit um Bierausschank: Hertha mit Dünnbier oder Vollbier? Bis zum Start der Bundesligasaison soll die Entscheidung fallen

Im Streit um den Bierausschank vor dem Olympiastadion will das Oberverwaltungsgericht bis zum Start der neuen Bundesligasaison am 10. August über eine Beschwerde des Bezirksamts Charlottenburg entscheiden.

Im Streit um den Bierausschank vor dem Olympiastadion will das Oberverwaltungsgericht bis zum Start der neuen Bundesligasaison am 10. August über eine Beschwerde des Bezirksamts Charlottenburg entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 1. Senats, Detlef Bitzer, gestern auf Nachfrage an.

Das Tiefbauamt unter Baustadträtin Beate Profé (Grüne) hatte den 17 Imbissbuden vor der Fußball-Arena im Februar auferlegt, bei Spielen von Hertha BSC nur alkoholarmes Bier zu verkaufen. Die Händler erwirkten dagegen im März eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts und schenkten dann wieder Vollbier aus. In der ersten Instanz sahen die Richter "keinen eindeutigen Zusammenhang" zwischen Alkohol und Straftaten und nannten die Vorschrift unverhältnismäßig. Die Händler hatten starke Umsatzrückgänge beklagt. Laut einer Statistik gab es 1998 pro Erstligaspiel durchschnittlich 17 Festnahmen, wobei je neun der Verdächtigen angetrunken waren.

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