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Ruhetag im „Späti“. Das Oberverwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung der kleinen Läden für unzulässig erklärt. Dabei wird es wohl bleiben.

© dapd

Streit um den Ladenschluss in Berlins "Spätis": Keine Unterstützung für Sonntagsöffnung

Politiker mehrerer Parteien wollen den etwa 1000 Berliner Spätverkaufsläden erlauben, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Doch für eine Gesetzesänderung gibt es keine Mehrheit: Die SPD sieht zu viele rechtliche Hürden.

Berlins SPD-Fraktion hat die Idee verworfen, die gerichtlich verbotene Sonntagsöffnung kleiner Spätverkaufsläden zu legalisieren. Eine Anhörung mit Vertretern der „Interessengemeinschaft der Kiez-Kioske“, der Kirchen, der Gewerkschaft Verdi und des Handelsverbands habe gezeigt, dass man das Ladenöffnungsgesetz „nicht rechtssicher“ anpassen könne, sagten die SPD-Abgeordneten Liane Ollech und Joschka Langenbrinck dem Tagesspiegel.

„Es wird keine Initiative zur Gesetzesänderung geben“, stellte Ollech klar. Sie ist Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft in der SPD-Fraktion, der die Interessenvertreter zur Anhörung eingeladen hatte. Bis dahin hatte sich die Politikerin für die Interessen der Spätverkaufshändler eingesetzt, jetzt sieht sie ihre Hände wegen der juristischen Probleme gebunden.

Die Kirchen hatten nicht mit Klagen gedroht. Doch der Handelverband Berlin-Brandenburg warnte, bei einer „Ungleichbehandlung“ und „Marktverzerrung“ sei mit Klagen konkurrierender Händler zu rechnen. „Mitbewerber haben das schon signalisiert“, sagte Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen am Montag dem Tagesspiegel. Er sieht „keine Möglichkeit für eine rechtssichere Lösung“. Beispielsweise hätten auch inhabergeführte Läden meistens Angestellte, die sonntags nicht arbeiten dürften.

Laut Busch-Petersen gab es schon Anfang der 90er Jahre eine Berliner Bundesratsinitiative für inhabergeführte Läden, die alle entscheidenden Probleme aufwarf und in der Länderkammer scheiterte.

Die Ursache der jetzigen Probleme ist die erfolglose Klage eines Späti-Betreibers, der sich gegen das Verkaufsverbot am 1. Mai rund um den Mauerpark gewandt hatte. Daraufhin erklärte das Oberverwaltungsgericht den Verkauf an Sonn- und Feiertagen ausschließlich in Läden für zulässig, die auch werktags nur ein eingeschränktes Sortiment haben - zum Beispiel Blumenläden, Bäcker oder Souvenirgeschäfte.

Der Wirtschaftsexperte der CDU-Fraktion, Heiko Melzer, bedauerte die Entscheidung. Sie sei aber in der Koalition abgestimmt worden, die CDU werde daher auf eigene Initiativen verzichten. Aus seiner Fraktion habe es mehrere Lösungsvorschläge gegeben, etwa die strikte Beschränkung des Sonntagsverkaufs auf inhabergeführte Läden oder eine Begrenzung der Ladengröße.

Auch die zurückgetretene Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos) hatte Gesetzesänderungen angeregt. Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) sprach sich jedoch dagegen aus.

Aus Sicht vieler Späti-Betreiber ist der Sonn- und Feiertagsverkauf unverzichtbar für die Existenz ihrer Läden: Werktags, wenn auch Supermärkte lange öffnen, bleibe ihr Umsatz zu gering, argumentiert die Interessengemeinschaft.

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