zum Hauptinhalt
Auch das noch: Jetzt könnte es auch noch wegen der Flugrouten Ärger mit Brüssel geben.

© dpa

Update

Streit um die Flugrouten: Flugroute über den Wannsee steht auf der Kippe

Der Wannsee ist nichts für Überflieger: Am Mittwoch verhandelte das Oberverwaltungsgericht im Streit um die Flugroute über den See. Die Kammer bemängelt die Nähe zum Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums - und könnte die Route kippen.

Die Flugroute über den Wannsee steht auf der Kippe. In der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts zu den Flugrouten am neuen Großflughafen in Schönefeld machte der Vorsitzende Richter am Mittwoch Bedenken an der Route deutlich, die nur in knapp drei Kilometern Entfernung am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbeiführt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe in einem Abwägungsvermerk selbst von einem Restrisiko gesprochen, sollte der Atomreaktor von einem Flugzeug oder Teilen eines Flugzeugs getroffen werden. „Das ist ein Punkt, der dem Senat zu denken gibt“, sagte der Richter. Das Bundesaufsichtsamt habe dieses Risiko aber kaum betrachtet. Die Frage sei, ob es bei einer entsprechenden Risikostudie überhaupt zur Wannsee-Route gekommen wäre. Auch der TÜV habe in einer Untersuchung gewarnt, dass sich die Absturzwahrscheinlichkeit in der Nähe des Reaktors mit der Zunahme der Überflüge nach der BER-Eröffnung erhöhen kann. Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens fühlen sich die Flugroutengegner in ihren Bedenken unterstützt. Aus Sicht der Kläger, darunter die Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow, geht eine „massive Gefahr“ von der Flugroute in Reaktornähe aus. Sollte ein Jet abstürzen, würde eine ganze Region zum atomaren Notstandsgebiet, erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, die 2009 das Urteil zum Aus für das Bundeswehr-Bombodrom bei Wittstock durchgesetzt hatte. Bei einem denkbaren Unfall könnte die Hälfte der Menge an radioaktiver Strahlung freigesetzt werden, die beim Atomunfall im japanischen Fukushima ausgetreten ist. Auch Terroristen könnte die Route am Reaktor anlocken.

Die Klagevertreter Ursula Gotthard und Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus bereiten sich im Oberverwaltungsgericht auf die mündlichen Verhandlung der Klage gegen eine Flugroute vom Hauptstadtflughafen über den Wannsee vor.
Die Klagevertreter Ursula Gotthard und Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus bereiten sich im Oberverwaltungsgericht auf die mündlichen Verhandlung der Klage gegen eine Flugroute vom Hauptstadtflughafen über den Wannsee vor.

© dpa

Die strittige Routenvariante führt vom BER aus an Kleinmachnow vorbei, weiter über den Wannsee in der Nähe des Reaktors und schließlich in Richtung Spandau (siehe Grafik). Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sieht keine Gefahr, denn der Reaktor werde nicht direkt überflogen. „Der Reaktor stand schon immer da und war nie gegen Abstürze gesichert“, so ein Anwalt. Mit einem solchen Unfall sei nur einmal in einer Million Jahren zu rechnen. Und das Risiko eines Absturzes begrenze sich in der Regel auf den Start oder den Landeanflug. Wenn die Flugzeuge am Reaktor entlangfliegen, seien sie in stabiler Fluglage, so dass sie bei Problemen weitersegeln könnten. Übrig bleibe ein „irrelevantes Restrisiko“. Die Gefahren von terroristischen Überfällen könne man nie ausschließen. Dafür sei der Flughafen zu dicht am Reaktor gebaut. „Wir haben uns nicht intensiv mit dem Atomrecht auseinandergesetzt. Wir waren der Meinung, das brauchen wir nicht.“ Der Abstand der Flugroute von drei Kilometern zum Reaktor sei ausreichend.

Unterdessen versucht die Bundesregierung ein drohendes Vetragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen der Flugrouten abzuwenden. Sie hält eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung bei Flugrouten nicht für erforderlich. In ihrer Antwort auf Fragen der EU-Kommission, die sich auf Initiative von Routengegnern eingeschaltet hatte, verweist die Bundesregierung auf das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens, bei dem es auch Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben habe. Berücksichtigt worden seien dabei auch abknickende Routen nach dem Start. Diese waren öffentlich erst im September 2010 bekannt geworden. In den Unterlagen waren zuvor nur Geradeausrouten verzeichnet.

Da die Routen zum Zeitpunkt der Planfeststellung – 2004 – noch nicht feststanden, habe man eine Prognose erstellt, die die „örtlichen Modalitäten hinreichend genau“ abgebildet habe, heißt es im Schreiben. Die Grobplanung müsse dabei nicht den endgültigen Routen entsprechen. Angestrebt werde, Routen über unbewohnte Gebiete zu legen, die gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich genutzt werden, heißt es von der Regierung. „Nicht selten“ lägen sie aber über Naturschutz- oder Erholungsgebieten. Im konkreten Fall seien Vogelzüge nicht gefährdet.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false