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Berlin: Streit um Eigentum an der KPM Ex-Geschäftsführer klagt gegen Prinz von Preußen

Der frühere Geschäftsführer der Königlichen Porzellan-Manufaktur hat deren derzeitigen Eigentümer, Franz Wilhelm Prinz von Preußen, auf Herausgabe der Hälfte der Aktien verklagt. Dies sagte Carl-Theodor Remy dem Tagesspiegel.

Der frühere Geschäftsführer der Königlichen Porzellan-Manufaktur hat deren derzeitigen Eigentümer, Franz Wilhelm Prinz von Preußen, auf Herausgabe der Hälfte der Aktien verklagt. Dies sagte Carl-Theodor Remy dem Tagesspiegel. Wie berichtet war die KPM vor rund einem Jahr von der landeseigenen Investitionsbank Berlin an eine Aktienholding des Prinzen verkauft worden. Nun fordert Remy die Hälfte dieser Aktien mit der Begründung, er habe das Geschäft eingeleitet und auch die Finanzierung auf den Weg gebracht. Die Allgemeine Beamtenkasse hatte den Kaufpreis mit Krediten finanziert; im Gegenzug waren ihr dafür die Namensrechte an der Firma verpfändet worden.

„Wir haben die Klage im Dezember in Itzehoe eingereicht“, sagte Remy. Wann darüber entschieden wird, sei gegenwärtig unklar. Remy begründet seine Ansprüche auf die Hälfte der Aktien der KPM-Eigentümergesellschaft damit, dass er Mitgesellschafter der Prinzenholding sei. er habe deren Grundkapital aufgebracht und Konzepte für den Erwerb der Firma entworfen.

Ein Sprecher des Wirtschaftssenators sagte, eine solche Klage sei der Senatsverwaltung nicht bekannt. Die Prinzen-Holding habe die KPM rechtskräftig auf den neuen Eigentümer, den Bankier Jörg Woltmann, übertragen und befinde sich in Liquidation. Ein etwaiger Rechtsstreit über Anteile an der KPM Holding AG berühre den Sanierungsvergleich und Eigentümerwechsel nicht.

Der geschäftsführende Gesellschafter der Allgemeinen Beamtenkasse, Jörg Woltmann, ist die Klage ebenfalls nicht bekannt. Er sagte: „Das beeinflusst die Verkaufsverhandlungen nicht.“

Wie berichtet will Woltmann die KPM als Privatmann übernehmen. Der Senatsverwaltung für Wirtschaft zufolge hat „der Senat dem Sanierungsvergleich für die KPM, an dem er nicht direkt beteiligt ist, zugestimmt“. Allerdings sei diese Zustimmung noch nicht wirksam. Ein Bestandteil der Sanierung sei eine einmalige Zahlung von 300 000 Euro vom Land, um Ansprüche gegenüber der Versorgungskasse der KPM zu decken. ball

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