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Berlin: Streit um Erstattung von Wassergebühr

Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) streitet mit dem Wohneigentümerverband Haus & Grund um die Erstattung von Wassergebühren fürs vergangene Jahr. Heilmann verlangte, dass alle Vermieter die durchschnittlich 13,50 Euro pro Person mit der Betriebskostenabrechnung erstatten müssten, alles andere „wäre rechtswidrig“.

Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) streitet mit dem Wohneigentümerverband Haus & Grund um die Erstattung von Wassergebühren fürs vergangene Jahr. Heilmann verlangte, dass alle Vermieter die durchschnittlich 13,50 Euro pro Person mit der Betriebskostenabrechnung erstatten müssten, alles andere „wäre rechtswidrig“. Dagegen rät der Verband Haus & Grund nach Auskunft von Sprecher Dieter Blümmel Vermietern, das Geld auf einem Treuhandkonto zu parken, weil die Berliner Wasserbetriebe (BWB) es irgendwann zurückfordern könnten. Die BWB erstatten die Gebühren formal nur „unter Vorbehalt“, weil um die Tarife noch ein Rechtsstreit läuft. obs

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