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Berlin: Streit um Hartz IV: Berlin bangt um 340 Millionen Euro

Bund will seinen Anteil an den Unterkunftskosten für 309 000 Haushalte nicht mehr zahlen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wenn sich der Bund nicht mehr an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose beteiligt, müsste Berlin 2005 auf 340 Millionen Euro verzichten. Das ist der Zuschuss, den Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) im laufenden Jahr erwartet. Nun fordert die Bundesregierung den Anteil von 29,1 Prozent an den Kosten für Unterkunft und Heizung, der im Juni 2004 den Kommunen zugesagt wurde, zurück. Ob der Bundesrat und der neu gewählte Bundestag das mitmachen, ist fraglich. Falls doch, wäre es „für Berlin und die anderen ostdeutschen Städte eine Katastrophe“, sagte die Sozial-Staatssekretärin Petra Leuschner.

Denn die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe – im Rahmen von Hartz IV – entlastet die Kommunen in den neuen Ländern deutlich weniger als die westdeutschen Städte und Gemeinden. Das liegt an der großen Zahl von Langzeitarbeitslosen in Ostdeutschland, die seit Januar 2005 das Arbeitslosengeld II bekommen. Für sie war vor den Hartz-Reformen der Bund komplett zuständig. Seit Jahresbeginn müssen die Kommunen die Unterkunftskosten weitgehend selber tragen. Der Bund gibt 29,1 Prozent dazu und hat außerdem die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger unter seine Fittiche genommen. Auch sie erhalten das neue Arbeitslosengeld II. So wurden die Kommunen von der Sozialhilfe großenteils entlastet.

Aber in Berlin heben sich die Be- und Entlastungseffekte fast auf. Der Senat spart im laufenden Jahr knapp eine Milliarde Euro Hilfen zum Lebensunterhalt; also die klassische Sozialhilfe. Auf der anderen Seite müssen für die Kosten der Unterkunft für die Hartz-IV-Empfänger rund 1,1 Milliarden Euro aufgebracht werden. Davon übernimmt der Bund etwa 340 Millionen Euro. Rechnet man die übrigen Sozialhilfekosten hinzu, für die in der Regel die Bezirke aufkommen, wird Hartz IV in Berlin zum Nullsummenspiel. Es kann keine Rede davon sein, dass die Stadt an den Arbeitsmarktreformen des Bundes Geld verdient und den öffentlichen Haushalt entlastet.

Zurzeit haben in Berlin 309 000 Empfänger des Arbeitslosengeldes II Anspruch auf die Erstattung der Unterkunfts- und Heizungskosten. Das sind viel mehr als erwartet. Die Sozialverwaltung des Senats hatte ursprünglich mit 280 000 „Bedarfsgemeinschaften“ gerechnet. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sogar nur 260 000 hilfebedürftige Haushalte einkalkuliert.

Zeitweise hatte der Finanzsenator vermutet, dass Langzeitarbeitslose die neue Rechtslage ausnutzten und möglichst viele eigenständige Haushalte gründeten, um an zusätzliches Wohngeld zu kommen. Dies wies die Sprecherin der Sozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner, gestern erneut zurück. „Diese Behauptung ist durch nichts zu belegen.“ Der „enorme Anstieg der Bedarfsgemeinschaften“ sei durch die unerwartet hohe Zahl von Hilfeempfängern plausibel zu erklären. Ohnehin seien 60 Prozent der Hartz-Empfänger Singles.

Völlig einig sind sich Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) und ihr Kollege Sarrazin in der Kritik am Bund. Die Forderung nach Rückzahlung der Unterkunftszuschüsse und die Ankündigung, im Jahr 2006 kein Geld mehr zu zahlen, seien unseriös, geradezu absurd. „Wir gehen davon aus, dass die Länder damit nicht einverstanden sind“, hieß es in der Finanzverwaltung. Auch der Deutsche Städtetag protestierte heftig.

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