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Ein Kopftuch, aber nicht die Klägerin. Eine Szene aus der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am Mittwoch.

© Jörg Carstensen/dpa

Streit um Kopftuchverbot in Berlin: Wer unterdrückt hier eigentlich wen?

Eine muslimische Lehrerin klagt wegen des Kopftuchverbots in Berlin, und die Politik verpasst eine Chance. Ein Kommentar.

So richtig heftig unterdrückt wird sie wohl nicht von ihrem Mann oder ihren Verwandten, sonst hätte die abgelehnte muslimische Lehramtskandidatin kaum das Selbstbewusstsein, um auf Entschädigung zu klagen. Sie fühlt sich diskriminiert und teilt dies offensiv mit. Deshalb hat sie das Verfahren auch angestrengt, als Signal. Allein an den Vorurteilen, die viele von uns im Kopf fester mit sich herumtragen, als gläubige Frauen ihre Tücher drum herum binden, dürfte ablesbar sein, dass strikten Neutralitätskonzepten nicht die Zukunft gehört.

Religion ist menschlich, weshalb die Konflikte, die sie mit sich bringt, auch nicht ohne die Menschen gelöst werden können. Dass im Bundesverfassungsgericht solche Einsichten mittlerweile Platz finden, heißt indes nicht, dass es auch in Berlin so weit wäre. Hier hält die Politik an ihrem Ausschlussprinzip fest, als gäbe es weder Verfassungsgerichte noch tausende Einwanderer. Grundschullehrer werden dringend gesucht? Egal, Kopftuchfrauen sind gefährlicher, als es ein Bildungsnotstand je wäre. Wenn ein Berliner Arbeitsgericht solche Zusammenhänge leichtfertig übergeht, mag man es ihm nachsehen. Dem Senat jedoch nicht.

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