Berlin : Streit um sechs Euro: Kassierer wehrt sich gegen Kündigung

05.11.2010 16:38 UhrVon Sigrid Kneist

Mann soll Pfandbons gefälscht haben Gericht erklärt Rauswurf für rechtens

Das Arbeitsgericht hat über die Kündigung eines Kassierers wegen des missbräuchlichen Einlösens von Pfandbons entschieden – und sie für rechtens erklärt. Der Verkäufer ist laut Gericht dringend verdächtig, zwei Bons im Wert von 2 und 4,06 Euro selbst hergestellt und eingelöst zu haben. Das Urteil stammt von Ende September, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

Unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall der Kassierin Emmely berücksichtigte das Arbeitsgericht zwar, dass der Verkäufer bei seinem Arbeitgeber schon 17 Jahre beschäftigt war. Aber es habe „maßgeblich gegen ihn gesprochen“, dass die Verfehlungen im originären Kernbereich seiner Tätigkeit lagen.

Auch habe er gegenüber seinem Arbeitgeber und im Prozess mehrmals wechselnde Versionen des Sachverhalts abgegeben.

Im ersten Pfandbon-Fall hatte die als Emmely bekannt gewordene Verkäuferin zwei Bons, die Kunden verloren hatten, als eigene eingelöst; sie hatten einen Wert von insgesamt 1,30 Euro. Die ersten beiden Instanzen hatten ihre Kündigung bestätigt. Erst das Bundesarbeitsgericht in Kassel sah sie als unwirksam an, da die Kassiererin sich durch 31 Jahre Tätigkeit so einen großen Vertrauensvorrat erarbeitet habe, der durch eine einmalige Verfehlung nicht aufgebraucht sei. Allerdings hatte das Bundesarbeitsgericht auch darauf abgehoben, dass es eine Grenze für Bagatellen nicht geben kann. Vielmehr müssten die Umstände in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch in dem neuen Fall berücksichtigte das Gericht „den relativ geringen Schadenbetrag“ nicht zugunsten des Verkäufers.

Das Emmely-Urteil der Kasseler Richter hatte in Berlin schon Auswirkungen auf Urteile. Ebenfalls im September erklärte das Landesarbeitsgericht die Kündigung einer Zugabfertigerin für unwirksam. Die Frau hatte zur Feier ihres 40-jährigen Dienstjubiläums ihrem Arbeitgeber eine Quittung über 250 Euro für Bewirtungskosten vorgelegt, die sich aber in Wahrheit nur auf 90 Euro beliefen. In diesem Fall ging es zwar um eine wesentlich höhere Schadenssumme, nämlich um 160 Euro, dennoch berücksichtigten die Richter, dass die Frau ihr Fehlverhalten sofort zugegeben und dieses nicht ihre normale Tätigkeit berührt hatte. Die Richter urteilten unter Hinweis auf das Pfandbon-Urteil, dass die durch 40 Jahre unbeanstandete Beschäftigung „zu einem sehr hohen Maß an Vertrauenskapital“ führte und dieses nicht durch eine einmalige Verfehlung „vollständig zerstört“ worden war.

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