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Thomas Heilmann (CDU)

© dpa

Streit um Vergabe von Gasnetz in Berlin: Justizsenator Heilmann entschuldigt sich bei Anwälten

Das Gezerre in der Politik um die Vergabe des Berliner Gasnetzes geht weiter. Nun hat sich Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zumindest in einem Punkt indirekt bei Finanzsenator Ulrich Nußbaum entschuldigt.

Von Sabine Beikler

Auf mehreren Ebenen wird um das Verfahren zur Vergabe der Gasnetz-Konzession weiter gestritten. Die Gasag AG klagt gegen die Entscheidung, die Konzession dem landeseigenen Unternehmen Berlin Energie zu übergeben. Nun erwartet die Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH), die die Finanzverwaltung beraten hat, eine öffentliche Richtigstellung von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Das lehnt die Justizverwaltung ab. Worum geht es eigentlich?

In der Koalition wurde über das Verfahren heftig diskutiert. Heilmann hatte wie berichtet juristische Bedenken und geriet mit Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) aneinander. Das gipfelte darin, dass Heilmann Nußbaum aufforderte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auf Druck von CDU-Parteichef Frank Henkel und dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) musste Heilmann  die Aufforderung allerdings zurücknehmen.

Nach der Sommerpause berät das Abgeordnetenhaus den Konflikt

Der Senat machte sich die Vergabeentscheidung Nußbaums nicht durch einen Beschluss zueigen, sondern nahm das strittige Votum nur zur Kenntnis. Damit wird der Streit ans Landesparlament delegiert. Dieses wird sich mit dem Thema nach der Sommerpause befassen. Doch schon in den Fragestunden der letzten Sitzungen vor der Sommerpause wurde darüber gesprochen.

Am 19. Juni sagte Heilmann, die Kanzlei BBH habe „solche Verfahren, zuletzt im März dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und davor vor dem Bundesgerichtshof im Dezember 2013 für die Stadt Heiligenhafen verloren“. Insofern könne man „jetzt nicht sagen, dass die Kanzlei immer nur Verfahren begleitet hat, die von Erfolg geprägt waren“. Am 3. Juli sagte Heilmann im Parlament: „Meine Wertung (...), dass Anwälte von Becker, Büttner, Held in Konzessionsverfahren beraten haben, die hinterher von Gerichten aufgehoben wurden, ist richtig – und war auch richtig.“ So sei ein Verfahren für die Stadt Heiligenhafen vor dem BGH aufgehoben worden. Allerdings habe wie berichtet BBH in Karlsruhe einen Korrespondenzanwalt gehabt.

Der BGH habe die Klage aufgrund von Mängeln des Konzessionsverfahrens abgewiesen

Das bestätigt Rechtsanwältin Ines Zenke von BBH. Sie betont, die Kanzlei habe Heiligenhafen nicht beim  Konzessionsverfahren, sondern erst beim anschließenden Netzübernahmeverfahren beraten. Das BGH habe die Klage jedoch aufgrund von Mängeln des Konzessionsverfahrens abgewiesen. „Und das erwähnte Verfahren vor dem OLG Düsseldorf haben wir gar nicht geführt“, sagte Zenke.

Heilmann ließ inzwischen schriftlich bei BBH um Entschuldigung dafür bitten, versehentlich die Kanzlei mit dem Düsseldorfer Verfahren in Verbindung gebracht zu haben. Eine Sprecherin betont jedoch, dass BBH bei anderen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt oder München in der Tat unterlegen gewesen sei. Die Kanzlei wiederum betont, dass man „ebenso wie andere namhafte Kanzleien“ in strittigen Verfahren wegen unklarer gesetzlicher Rahmenbedingungen vor Gericht unterliege. Nun retourniert die Justizverwaltung: „Die Wertung des Senators ist richtig“, sagte die Sprecherin und verwies wiederum auf Heilmanns nachgereichte Aussage vom 3. Juli im Parlament. Fortsetzung folgt.

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