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Streit um verschenktes Mauerbild: Künstler Alavi scheitert vor BGH

Im Schadenersatzstreit um ein von Deutschland an die Uno verschenktes Mauerbild hat der iranische Künstler Kani Alavi auch in letzter Instanz eine Niederlage erlitten.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des in Berlin lebenden Künstlers gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts zurück, das im Jahr 2003 Ansprüche Alavis abgewiesen hatte. Er hatte wegen einer angeblichen Verletzung seines Urheberrechts 170.000 Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik verlangt.

Der Anwalt von Alavi hatte geltend gemacht, der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) habe 2001 das Bild als "Staatsgeschenk" übergeben, ohne dabei den Namen des Künstlers zu nennen. Das von Alavi 1995 bemalte Originalelement der Berliner Mauer stand ursprünglich am Leipziger Platz in Berlin. Die drei bemalten Segmente waren dann am 12. Juli 2001 in einer feierlichen Zeremonie in Berlin von Thierse symbolisch an den damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan übergeben und im April 2002 bei der UNO in New York aufgestellt worden. Alavi sah seine Rechte verletzt, weil er beim Festakt in Berlin nicht als Urheber des Werks mit dem Titel "Ost-West-Dialog" genannt worden sei.

Nach Auffassung des BGH hat jedoch die "nur symbolische Übergabe" der Mauerteile bei dem Berliner Festakt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Klägers nicht verletzt. Alavi habe sein Werk auf den Mauerteilen "als so genannte aufgedrängte Kunst angebracht" und nicht signiert. Deshalb sei Deutschland nicht verpflichtet gewesen, sich vor dem Festakt bei ihm zu erkundigen, ob er dabei als Urheber genannt werden wolle. (tso/ddp)

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