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Streit um Vorsorge: Senat stoppt Konzept zum besseren Kinderschutz

Die Gesundheitsverwaltung will Babys nicht schon vor der Geburt erfassen. Charité-Experten befürchten eine erhöhte Fehlerrate durch die Änderung.

Von Sabine Beikler

Groß hat sich Rot-Rot Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben. Eine „Hotline Kinderschutz“ wurde eingerichtet, Prävention als Frühwarnsystem propagiert, auch mithilfe eines „verbindlichen Einladungswesens“. Zwar hat der Senat ein neues Gesetz inzwischen auf den Weg gebracht, für die Vorsorgeeinladungen aber gibt es immer noch kein Konzept. Im Gegenteil: Stillschweigend hat die Gesundheitsverwaltung einen zunächst mit der Charité abgestimmten Vorschlag verworfen. Stattdessen soll es nun ein „Modell mit einem leicht erhöhten bürokratischen Aufwand“ geben, heißt es intern aus der Verwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke). Deutlicher wird Oliver Blankenstein, Leiter des Neugeborenen- Screeninglabors der Charité: „In dem Gesetz ist eine erhöhte Misserfolgsrate programmiert. Der Senat will die Chance offenbar nicht nutzen, den Kinderschutz direkt von Geburt an zu realisieren.“

Vor über einem Jahr wurde die Idee für besseren Kinderschutz geboren: Wie berichtet, hatte die Neugeborenen-Screeningstelle der Charité dem Senat angeboten, mithilfe der bei ihr erfassten Daten ein Einladungssystem für die Untersuchungen aufzubauen. Es müssten aber noch Fragen geklärt werden, sagte damals Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke). „Wir wollen das Modell der Screeningstelle übernehmen, benötigen aber dafür eine dauerhafte Finanzierung“, so Hoff. Die SPD war dafür, das Modell der Charité zu übernehmen.

Der Plan sah so aus: Mit Einführung einer nummerierten Screening-ID wird jedes Neugeborene im Screening-Zentrum registriert. Diese Nummer wird auf Etiketten für das Vorsorgeheft gedruckt. Wenn sich später Eltern mit ihren Kindern beim Arzt vorstellen, sendet er die Daten an die Screeningstelle. Dort soll ein Abgleich mit den gemeldeten Neugeborenen erfolgen. So können im Ausschlussverfahren Daten von Kindern herausgefiltert werden, die nicht bei den Untersuchungen waren. Deren Eltern werden dann angeschrieben. Erfolgt keine Rückmeldung über eine Untersuchung, sollen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste die Eltern und Kinder aufsuchen.

Davon ist in dem Gesetzesentwurf keine Rede mehr. Statt der Screeningstelle an der Charité soll dort ein neu zu gründendes „Berliner Kinder-Vorsorge-Zentrum“ die Aufgabe des Datenabgleichs übernehmen, allerdings erst ab der Vorsorgeuntersuchung U4, die in der Regel nach drei Monaten durchgeführt wird. „Doch gerade in den ersten Monaten nach der Geburt sind viele Eltern überfordert“, sagte Blankenstein.

Außerdem soll es völlig neue Screening-Nummern geben. Im Gesetz heißt es zwar auch „Screening-Identitätsnummer“, doch ist diese nicht gleichbedeutend mit der Neugeborenen-Screening-Nummer. „Das alte Modell wäre für die Kinderärzte einfacher gewesen“, heißt es aus der Gesundheitsverwaltung.

Warum man den Gesetzesentwurf „überarbeitet“ habe, hänge mit „datenschutzrechtlichen Schwachstellen“ zusammen, heißt es aus Lompschers Verwaltung. Auf Anfrage hört man aus ihrem Haus, die Justizverwaltung habe juristische Bedenken gehabt. Doch davon will man in der Justizsbehörde nichts wissen. „Es gab keinen Widerstand von unserer Seite gegen das Modell. Allerdings wollten wir die Datenaufbewahrung zeitlich begrenzen“, sagte Sprecher Daniel Abbou. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix allerdings bestätigte Einwände und sieht noch Änderungsbedarf.

Die Koalitionsfraktionen wollen das Thema zurzeit nicht kommentieren. Man diskutiere noch intern, ist aus der SPD zu hören. Gespannt warten offenbar alle auf eine Anhörung im Gesundheitsausschuss am kommenden Montag. Dort werde es dann wohl „zur Sache“ gehen, hieß es.

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