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STREIT UM LÄRMSCHUTZ: Vorerst etwa 40 Nachtflüge

ABENDS WIRD’S LAUTZum Start soll es im Sommer durchschnittlich 40 Nachtflüge geben. Zulässig wären durchschnittlich 77.

ABENDS WIRD’S LAUT

Zum Start soll es im Sommer durchschnittlich 40 Nachtflüge geben. Zulässig wären durchschnittlich 77. Mit 33 Starts und Landungen fänden die meisten Flüge zwischen 22 Uhr und 23 Uhr statt, teilte Flughafenchef Rainer Schwarz im Verkehrsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit. Die anderen Flüge erfolgten zwischen 23 und 23.30 Uhr sowie 5.30 Uhr und 6 Uhr. Von 23 bis 24 Uhr und 5 bis 5.30 dürfen nur verspätete oder verfrühte Maschinen landen.

DAS VOLKSBEGEHREN

In einer Anhörung beschäftigten sich die Parlamentarier mit dem Volksbegehren, das ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr erreichen will. Das Verfahren ist zulässig, aber auch eine erfolgreiche Abstimmung werde nicht bindend sein, machte Verkehrssenator Michael Müller (SPD) klar. Unabhängig davon forderten die Abgeordneten den Flughafen auf, den Schallschutz zu verbessern.

NEUES GUTACHTEN

Ein Gutachten der brandenburgischen Landtagsjuristen kommt zu dem Ergebnis, dass in den Lärmschutzzonen alle Lärmschutzmaßnahmen zur Eröffnung am 3. Juni hätten fertig sein müssen. Dies widerspricht der bisher von Infrastrukturministerium und der Flughafengesellschaft vertretenden Auffassung, wonach zur Eröffnung nur dort neue Fenster und eine bessere Dämmung zwingend notwendig sind, wo der Lärmschutzgrenzwert überschritten wird. Zudem stellt das Gutachten gravierende rechtliche Lücken in dem Programm fest.

GRÜNE FÜR NACHTRUHE

Die Grünen-Landtagsfraktion, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, fordert bis zum Einbau aller Lärmschutzvorkehrungen ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.

WENIG UMGESETZT

Erst bei 1200 von 25 500 Anwohnern, die Anspruch auf Hilfe hätten, sind, wie berichtet, Lärmschutzeinbauten vorgenommen worden. 4000 Eigentümer haben Vereinbarungen zur Kostenerstattung zugestimmt. Das Ziel, diesen 4000 bis zur Eröffnung des Airports auch konkret zu helfen, gilt als unrealistisch.

RECHTLICHE LÜCKE

Das Gutachten hat zudem einige rechtliche Lücken im Lärmschutzprogramm festgestellt. Problematisch sei, dass es „bei strenger Betrachtung keine rechtmäßig festgesetzten Lärmschutzzonen“ gebe und damit unklar sei, nach welchem Verfahren sich der Anspruch regelt. Sollte es zwischen Anwohnern und Flughafengesellschaft zum juristischen Streit kommen, würde dies „zusätzliche Prozess- und damit verbundene Verzögerungsrisiken für die Anlieger“ nach sich ziehen. kt/axf

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