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Im Wartestand. Berlins Schulwesen kommt nicht zur Ruhe. In diesen Tagen gehen die Bescheide raus, mit denen den künftigen Siebtklässlern Schulplätze zugewiesen werden. Das Losverfahren soll gerechter sein und für bessere soziale Durchmischung sorgen. Erst einmal hat es aber den Schulämtern eine Menge Arbeit gebracht.

© Doris Spiekermann-Klaas

Losverfahren für Oberschulen: Stresstest nach der Klassenlotterie

Am Freitag sollen alle 27 000 Bescheide an die künftigen Siebtklässler verschickt werden, deren Eltern ihre Kinder für einen Platz an Berlins Oberschulen angemeldet haben. Rigide Härtefallauslegungen könnten dabei Klagen provozieren.

Der Countdown läuft: Am 8. April müssen Berlins Schulämter auf einen Schlag rund 27 000 Siebtklässler benachrichtigen, ob sie den gewünschten Platz an einer Sekundarschule oder einem Gymnasium erhalten. Diesen Tag hat die Bildungsverwaltung als Stichtag gesetzt. Bislang hat nur Neukölln Zweifel angemeldet, ob der Termin zu halten ist. Alle Bezirke beschreiben den Zeitplan als „sehr ehrgeizig“. Am Sonnabend oder spätestens zum Beginn kommender Woche sollen laut Briefzusteller Pin AG die Bescheide ankommen.

Starke Nerven brauchen jene Kinder, die an keiner ihrer drei Wunschschulen Erfolg hatten, weil sie auch im Losverfahren scheiterten: Bei ihnen ist der Wohnbezirk dafür zuständig, eine Schule zu finden. Falls er schon ausgebucht ist, müssen jene Bezirke einbezogen werden, die noch freie Plätze haben. Dieser bezirksübergreifende Austausch soll am 13. April stattfinden: An diesem Tag treffen sich alle Schulämter, um unversorgte Schüler zu verteilen. Anfang Mai gehen die Benachrichtigungen raus. Wie viele Kinder davon betroffen sind, ist noch offen. „Das ist die kritische Größe, die noch keiner kennt“, sagt ein altgedienter Schulamtsleiter.

Bislang gibt es in etlichen Bezirken noch ungenutzte Kapazitäten, andere Bezirke sind ausgebucht oder an der Grenze dazu. Beispiel Charlottenburg-Wilmersdorf: Von 2094 Schülern, die sich hier an einer Schule angemeldet hatten, konnten nach Angaben des Schulamtes 1983 Schüler (95,3 Prozent) auch tatsächlich an einer ihrer drei Wunschschulen einen Platz bekommen. Die 107 „Übriggebliebenen“ werden aufgeteilt in jene Gruppe, die in Charlottenburg-Wilmersdorf auch ihren Wohnsitz hat, und jene, auf die das nicht zutrifft. Nach bisherigem Stand reichen für die zweite Gruppe von Kindern die freien Restkapazitäten nicht aus: Für sie soll der Bezirk, in dem sie wohnen, einen Schulplatz finden.

Genau hier beginnt die Unwägbarkeit: Kein Schulamt weiß zurzeit genau, wie viele der eigenen Bezirkskinder zu ihm zurückverwiesen werden. Noch vor der Ausgleichskonferenz am 13. April sollen diese Informationen zwischen den Bezirken ausgetauscht werden, damit alle Kinder einen zumutbaren Platz bekommen. Parallel werden viele Familien auf eigene Faust freie Restplätze in privaten oder öffentlichen Schulen suchen – daran hat sich gegenüber früher nichts geändert.

Schwierig ist die Lage in den Regionen, in denen hunderte Schüler aus anderen Bezirken angemeldet wurden. In diesem Fall können die Schulplätze für die eigenen Bezirkskinder knapp werden, die entweder die Aufnahmekriterien nicht erfüllten oder beim Losen Pech hatten. Diese Situation zeichnet sich nach Recherchen des Tagesspiegels in mehreren Bezirken ab: Reinickendorf und Neukölln etwa melden bereits jetzt eine Fehlzahl von je etwa 40 Plätzen in Gymnasien oder Sekundarschulen. In Steglitz-Zehlendorf liegt das bisher absehbare Defizit bei etwa 15 Plätzen. Wenn dann auch noch Bezirkskinder zurückkommen, wird es ernst. Auch hier ist die Ausgleichskonferenz gefragt.

Gebannt scheint die von manchen Eltern beschworene Gefahr, dass es über die ganze Stadt gesehen in der Summe zu wenig Schulplätze geben könnte: Offenbar haben die Bezirke große Anstrengungen unternommen, um den diesjährigen Mehrbedarf von etwa 3000 Plätzen zu decken, der durch die vorgezogene Schulpflicht entstanden war. Etliche Schulen müssen gegen ihren Willen bis an die Grenze ihrer Raumkapazitäten gehen, um den Ansturm zu bewältigen. Andere wiederum freuen sich darüber, dass man ihnen zusätzliche Klassen genehmigt, weil sie genug Platz haben. So erhielt das Pankower Felix-Mendelssohn-Bartholdy- Gymnasium noch vor wenigen Tagen die Erlaubnis zur Eröffnung einer weiteren Klasse. Damit wurde verhindert, dass Bezirkskinder mit Französisch als erster Fremdsprache „auswandern“ müssen, berichtet der erfreute Schulleiter.

Dass es dennoch Klagen geben wird – daran gibt es keine Zweifel. Insbesondere der Umgang mit Härtefällen dürfte den Gerichten Arbeit verschaffen, befürchten die Schulämter. Alle vom Tagesspiegel befragten Bezirke gaben an, bei Weitem nicht die erlaubte Marge von zehn Prozent Härtefällen ausgeschöpft zu haben. „Wir haben uns an das gehalten, was bisher üblich war und vor den Gerichten Bestand hatte“, heißt es übereinstimmend. So wurde beispielsweise einem behinderten Jungen, der nur am Laptop schreiben kann, der Besuch einer Laptopklasse verwehrt. Argument des betreffenden Schulamtes: Er könne auch in einer regulären Klasse am Laptop statt ins Heft schreiben.

Dass ein derart rigides Vorgehen die Eltern zu Klagen reizen dürfte, liegt vor allem daran, dass hohe Erwartungen geweckt wurden: Immer wieder hatte die Bildungsverwaltung darauf hingewiesen, dass maximal jeder zehnte Schulplatz für Härtefälle reserviert sein sollte. Selbst Geschwisterkinder sollten als Härtefall akzeptiert werden, wenn es nach Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) gegangen wäre. Erst als die Bezirke davor warnten, dass die zehn Prozent nicht ausreichen würden, um alle Geschwister zu berücksichtigen, wurde diese von Zöllner gewünschte Regelung gestrichen.

Stattdessen gab es von der Verwaltung schwammige Hinweise darauf, was vielleicht als Härtefall durchgehen könnte. Eltern, die sich daran orientiert haben, werden wohl enttäuscht werden, wenn demnächst die Bescheide ins Haus flattern. Landeselternsprecher Günter Peiritsch rechnet deshalb damit, dass sich viele Eltern an die Gerichte wenden werden.

Abgesehen von dieser Problematik und dem großen Zeitdruck beschreiben viele Bezirksvertreter das neue Verfahren der Schulplatzvergabe allerdings als sinnvoll. Der bisherigen Vergabe nach BVG-Verbindung des Kindes trauern vor allem jene Eltern hinterher, die zufällig in der Nähe ihrer Lieblingsschule wohnen.

Ob das große Koalitionsziel einer besseren sozialen Durchmischung dank Losverfahren erzielt wird, lässt sich noch nicht sagen. Ebensowenig, ob Kinder aus sozialen Brennpunkten die Möglichkeit genutzt haben, sich Schulen in bürgerlichen Gegenden zu suchen.

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