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Berlin: Studium nur noch mit Hauptwohnsitz

Der Berliner Wissenschaftskoordinator Bernd Köppl nennt es eine "unwiderstehliche Versuchung": Kostet nichts, bringt aber zirka 100 Millionen Mark in die Landeskasse. Diese stolze Summe soll gerade mit Hilfe derjenigen aufgebracht werden, die in der Regel noch über kein eigenes Einkommen verfügen: die Studenten.

Von Sabine Beikler

Der Berliner Wissenschaftskoordinator Bernd Köppl nennt es eine "unwiderstehliche Versuchung": Kostet nichts, bringt aber zirka 100 Millionen Mark in die Landeskasse. Diese stolze Summe soll gerade mit Hilfe derjenigen aufgebracht werden, die in der Regel noch über kein eigenes Einkommen verfügen: die Studenten.

Wissenschaftssenatorin Adrienne Goehler und Köppl wollen in Berlin das erreichen, was in vielen Städten Deutschlands bereits gang und gäbe ist: Auch Studenten, die bisher in Berlin nicht ihren Hauptwohnsitz haben, sollen sich künftig hier mit Erstwohnsitz anmelden. Denn für jeden mit Hauptwohnsitz registrierten Bürger erhält Berlin aus dem Länder-Finanzausgleich eine Zuweisung von 5000 Mark.

Von rund 130 000 Studenten in Berlin kommen laut Angaben der Senatsverwaltung etwa 45 000 Studenten aus anderen Bundesländern. Hätten davon auch nur 20 000 Studenten ihren ersten Wohnsitz hier angemeldet, würden jährlich 100 Millionen Mark zusätzlich in die Landeskasse fließen. Die potenziellen Koalitionspartner SPD, FDP und Grüne haben im Fachausschuss Wissenschaft darüber Konsens erzielt, diesen Vorschlag prüfen zu lassen. Doch einen Pferdefuß hat die ganze Sache.

Die Senatsverwaltung will die Anmeldung des Berliner Hauptwohnsitzes mit der Rückmeldung an die Universitäten koppeln. Das ist deshalb problematisch, weil es keinen Datenaustausch zwischen Uni-Verwaltungen und Meldebehörden gibt. Nach den neuesten Vorschlägen sollen die Studenten sich deshalb nur mit einer Bescheinigung rückmelden können, in der sie Berlin als Hauptwohnsitz angegeben haben. Die Univerwaltung soll die Kontrolle übernehmen, da die Meldebehörden lediglich feststellen können, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Die Berufsangabe ist unerheblich: Man verlässt sich in der Praxis auf die Angabe der Meldepflichtigen und überprüft das nur in Einzelfällen. Als Hauptwohnung gilt diejenige, in der man sich tatsächlich vorwiegend aufhält.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in einem Urteil von 1991 festgestellt, dass bei Studenten dann von einer Hauptwohnung gesprochen wird, wenn sie sich dort unter Zusammenrechnung der Benutzungszeiten während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit aufhalten. Das kann also sehr wohl auch die Wohnung am Heimatort sein. Die Senatsverwaltung argumentiert dagegen, das Studium habe sich in den letzten Jahren verändert. Bei durchschnittlich 20 Semesterwochenstunden sei die Anwesenheit am Studienort, also Berlin, unumgänglich. Das gelte auch für die vorlesungsfreie Zeit, in der Arbeiten geschrieben oder Praktika geleistet werden müssten.

Teilzeitstudenten, Pendler oder diejenigen, die zum Beispiel wegen Pflegebedürftigkeit von Verwandten regelmäßig in den Heimatort fahren, sollen laut Köppl von der Regelung ausgenommen werden. Der Grünen-Politiker überlegt sogar, denjenigen Studenten noch ein "Bonbon" zu spendieren, die sich "freiwillig" in Berlin mit Erstwohnsitz anmelden. Sie sollen ein "Begrüßungsgeld" von 100 Mark bekommen.

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