zum Hauptinhalt

Berlin: Subventionen ohne Ende?

Musterprozess zur Wohnungsbauförderung vor dem Oberverwaltungsgericht

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein großes Reformprojekt des Senats gerät in Verzug und könnte in letzter Instanz sogar scheitern. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich 2006 entscheiden, ob der Ausstieg Berlins aus der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau juristisch haltbar ist. Eigentlich sollten die Subventionen – nach einer 15-jährige Grundförderung – ab Januar 2003 komplett gestrichen werden. Aber zwei Drittel der betroffenen Wohnungsunternehmen klagten erfolgreich und bekommen immer noch Geld.

Acht Millionen Euro muss das Land Berlin in diesem Jahr weiterzahlen. Erzwungen durch Gerichtsentscheide. Dabei spielten die Juristen Pingpong: Das Verwaltungsgericht Berlin wies Dutzende von Eilanträgen ab, während das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Klägern meistens Recht gab. Inzwischen sind drei Musterklagen anhängig, die das OVG wohl zu einem Pilotverfahren zusammenziehen wird. Am 16. Dezember ist mündliche Verhandlung; vielleicht wird noch am selben Tag das Urteil gefällt. Kläger ist die Sistra Verwaltungs GmbH, der das Verwaltungsgericht im November 2003 die Anschlussförderung (insgesamt 2,8 Millionen Euro für 30 Sozialwohnungen) strich. Die Begründung: Das Land Berlin habe eine Anschlussförderung nie zugesagt. Jedenfalls nicht rechtlich verbindlich.

Der Senat muss sich allerdings darauf einrichten, dass die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht im Dezember verloren geht. In diesem Fall will das Land Berlin Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Dort steht dann eine Grundsatzentscheidung zur staatlichen Subventionspolitik an. Es geht um viel Geld. Mit dem Stopp der Anschlussförderung sollten in den nächsten 25 Jahren über 2,1 Milliarden Euro im Berliner Haushalt eingespart werden. Bis zur Entscheidung in Leipzig müssen hunderte Sozialbauwohnungen weiter gefördert werden. Im laufenden Etat macht sich das noch nicht schmerzhaft bemerkbar, weil der Senat an anderer Stelle spart: Landesbürgschaften (24 Millionen Euro) werden nicht fällig, weil vorläufig keinem Wohnungsunternehmen die Insolvenz droht. Außerdem kostet die Härtefallregelung für Mieter und Eigenheimbesitzer 2004 nur 3,5 statt 8 Millionen Euro.

Denn nur in Einzelfällen wurde die Miete – wegen ausbleibenden Subventionen – drastisch erhöht. 311 Sozialmieter sind derzeit auf einen Mietausgleich angewiesen. Zwischen 13 und 50 Cent pro Quadratmeter würden gezahlt, sagt Thomas Brand, Referatsleiter in der Stadtentwicklungsbehörde. Eine Umzugshilfe (2200 Euro pro Haushalt) hätten nur 149 Mieter erhalten. Außerdem wurde 256 „Häuslebauern“ geholfen, deren Förderung nach 15 Jahren ausblieb. Sie bekommen durchschnittlich 19 000 Euro pro Fall.

Zur Startseite