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Suchtbekämpfung: Senat kämpft gegen Spielhallen

Nach der Erhöhung der Vergnügungssteuer von 11 auf 20 Prozent soll der Bau von Casinos nun nur noch in bestimmten Stadtgebieten genehmigt werden.

Von Sabine Beikler

Das Land Berlin will mit einer bundesweiten Regelung Spielhallen nur noch in festgelegten Stadtgebieten erlauben. Dafür soll die bundesweite Baunutzungsverordnung geändert werden. Spielhallen sind bisher als Vergnügungsstätten überall zulässig. Durch eine neue Regelung sollen sie als eigenständige Nutzungsart ausgewiesen werden, deren Genehmigung auf sogenannte Kerngebiete beschränkt ist. Am Freitag will Berlin einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen, der in die Fachausschüsse überwiesen wird. „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine breite Unterstützung erhalten“, sagte am Mittwoch Staatssekretärin Monika Helbig (SPD), Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund.

In Berlin gibt es rund 300 Standorte für Casinos mit mehr als 400 teilweise benachbarten Betrieben. Fiel die Zahl der Betriebe zwischen 2000 und 2008 von 388 auf 302, stieg sie jedoch 2009 wieder auf 393 Betriebe an 288 Standorten an. Darüber hinaus stapeln sich in einigen Bezirksämtern die Anträge für Casinos.

Glücksspiel kann süchtig machen: Nach Schätzung des Senats gibt es in Berlin etwa 37 000 Süchtige, die sich durch das Spielen finanziell ruiniert haben. Bereits zum Jahreswechsel hatte Berlin die Vergnügungssteuer von elf auf 20 Prozent erhöht. Dabei ging es dem Senat nicht vorrangig um Mehreinnahmen, sondern um die Suchtbekämpfung. Ein Spielhallengesetz auf Landesebene ist derzeit in Planung.

Im Februar brachte der Senat den Entwurf eines Spielhallengesetzes von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) auf den Weg, um gegen die „Ballung“ der Betriebe in einigen Straßen vorzugehen. Als Mindestabstand zwischen Casinos sind 500 Meter geplant. Auch zu „vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesuchten Einrichtungen“ soll diese Entfernung eingehalten werden. Die bisherige Nachtruhe zwischen 5 und 6 Uhr wird ausgedehnt zu einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr. Das Abgeordnetenhaus soll das Gesetz vor der Sommerpause beschließen, damit es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

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