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Berlin: Sürücü-Sohn bleibt bei Pflegefamilie

Kein Sorgerecht für Schwester der Getöteten

Nach dem so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat das Vormundschaftsgericht nun entschieden, dass die Familie der Ermordeten nicht das Sorgerecht für den sechsjährigen Sohn von Hatun Sürücü bekommt. Die Schwester der Verstorbenen hatte nach dem Strafprozess am 28. April beim Amtsgericht beantragt, ihr die Vormundschaft über den Jungen zu übertragen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass „eine Übertragung der Vormundschaft auf die Antragstellerin nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entspricht“. Hatun Sürücü habe gegenüber Dritten erklärt, dass sie – sollte ihr etwas zustoßen – nicht wolle, dass ihr Sohn bei ihrer Familie aufwachse. Zudem befand das Gericht, dass es für den Jungen nicht gut sei, wenn er anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Mutter aus seiner Pflegefamilie und seinem ihm inzwischen vertraut gewordenen Umfeld herausgerissen wird. „Außerdem wäre es der Antragstellerin schwerlich möglich, die Anonymität des Kindes zu wahren und zu verhindern, dass der Junge ohne Rücksicht auf seinen Entwicklungsstand mit Einzelheiten der Umstände des Todes seiner Mutter konfrontiert wird“, heißt es im Beschluss. Die Familie kann gegen das Urteil des Gerichts Beschwerde einlegen.

Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Tempelhof unweit ihrer Wohnung mit mehreren Schüssen in den Kopf und in den Oberkörper getötet worden. Nur wenige Tage später nahm die Mordkommission drei ihrer Brüder als Tatverdächtige fest. Sie sollen sich durch den westlichen Lebensstil der 23-Jährigen in ihrer Familienehre verletzt gefühlt haben. Das Gericht sprach Hatuns jüngsten Bruder Ayhan Sürücü im April dieses Jahres schuldig. Die beiden mitangeklagten Brüder wurden freigesprochen. tabu

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