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Täter gesucht: Keine neue Spur im Wilmersdorfer Mordfall

Dei Ermittlungen im Mordfall Liselotte Kügler verlaufen bislang ergebnislos. Die Ermittler prüfen nun auch mögliche Parallelen zu Taten des mehrfach verurteilten Frauenmörders Hansjoachim W. Er hat jede Therapie während der Haft verweigert.

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Nach dem Mord an der 83-jährigen Liselotte Kügler sind bislang nur vereinzelt Hinweise bei der Polizei eingegangen. „Eine konkrete Spur gibt es nicht“, sagte ein Polizeisprecher. Die Ermittler der Mordkommission sind weiterhin dabei, Spuren und Beweismittel auszuwerten.

Wie berichtet, war die Rentnerin am 1. August tot in ihrer Wohnung in der Sigmaringer Straße in Wilmersdorf aufgefunden worden. Die Obduktion ergab, dass sie erdrosselt oder erwürgt wurde – und zwar zwischen dem 25. und 27. Juli. Wegen der vielen Parallelen zu den Taten des mehrfach verurteilten Frauenmörders Hansjoachim W. (43) prüfen die Ermittler auch, ob er für die Tötung an Liselotte Kügler in Betracht kommt. „Bislang liegen aber keine Erkenntnisse vor, dass er der Täter sein könnte“, hieß es bei der Polizei. Die Auswertung der Beweismittel und möglicher DNA-Spuren „dauert eben einige Zeit, wenn sie gründlich ausgewertet werden“, sagte ein Polizeisprecher.

Hansjoachim W. war 1987 wegen Mordes an zwei Rentnerinnen und seiner eigenen Großtante zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er erdrosselte oder erwürgte die Opfer, die alle in Schöneberg oder Wilmersdorf wohnten. Anschließend raubte er ihnen meist geringe Geldbeträge. Anfang dieses Jahres wurde er aus der Haft entlassen. Doch schon am 15. Juli soll er zusammen mit seinem Komplizen Maik V. (32) eine 59-jährige Rentnerin aus der Motzstraße in Schöneberg in deren Wohnung getötet und beraubt haben. Nach Auswertung der Spuren nahmen Fahnder zunächst den Komplizen und am 26. Juli Hansjoachim W. fest. Somit könnte er – wenn man den Zeitraum der Tötung Liselotte Küglers betrachtet – als Tatverdächtiger infrage kommen. .

Auch bei Schwerverbrechern, die zu langen Strafen verurteilt sind, ist für die Psychotherapeuten das oberste Ziel die Resozialisierung. In der Juzstizvollzugsanstalt Tegel gibt es 195 stationäre Plätze in der sozialtherapeutischen Anstalt, dem Haus 4. Berlinweit sind es 212 stationäre Plätze für Straftäter. Zudem werden ambulante Hilfen angeboten.

Die Therapeuten stellen bereits bei Haftantritt fest, ob der Gefangene behandlungsbedürftig und behandlungsfähig ist – und ob er dazu bereit ist. Laut Gesetzeslage können aber nur Sexualstraftäter zur Therapie gezwungen werden. „Wobei die Erfahrung zeigt, dass nur ein minimaler Bruchteil der Gefangenen sich einer Therapie verweigert“, sagt Albrecht Zierep, Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt in Tegel. In diesen Fällen müssen die Therapeuten den Häftlingen immer wieder Angebote nahebringen und sie doch zur Therapie motivieren. Eines ist auch klar: Vollzugserleichterungen oder vorzeitige Haftentlassungen werden bei Verweigerung nicht gewährt.

Hansjoachim W. aber hat in seiner 20-jährigen Haftzeit die therapeutischen Angebote nicht angenommen. Er soll auch weiter Drogen genommen haben. Während seiner Haft sei er mehrfach straffällig geworden, sagte Anstaltsleiter Ralph Adam dem Tagesspiegel. „Er hat auch die Entlassungsvorbereitungen abgelehnt“, sagte Adam. Die Anstalt habe der Staatsanwaltschaft deshalb ein Jahr vor Haftentlassung mitgeteilt, dass W. eine negative Prognose habe.

Die Polizei könne in solchen Fällen nicht ohne Anordnung durch die Justiz aktiv werden und beispielsweise den Ex-Häftling überwachen, denn gegen diesen liege ja bei der Entlassung konkret nichts vor, sagte ein Polizeisprecher. Zudem sei Hansjoachim W. zunächst nach Hamburg gezogen.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist juristisch mit sehr hohen Hürden versehen: Es muss „neue Erkenntnisse“ geben, dass der Häftling nach der Entlassung wieder Straftaten begehen werde. Und solche Erkenntnisse hat es im Fall von W. offenbar nicht gegeben. Nähere Auskünfte konnte die Staatsanwaltschaft dazu gestern noch nicht geben. Sabine Beikler/Tanja Buntrock

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