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Technische Universität: TU zahlte 60.000 Euro für Wohnung ihrer Kanzlerin

Die Prüfer des Landesrechnungshofs kritisieren in ihrem Bericht zahlreiche Vergünstigungen seitens der Technischen Universität für die Kanzlerin Ulrike Gutheil. Die Hochschule finanzierte offenbar den Ausbau ihrer Privatwohnung und verzichtete auf die Miete.

Die Technische Universität hat offenbar 60 000 Euro aus ihrem Haushalt bezahlt, um die Wohnung von TU-Kanzlerin Ulrike Gutheil zu sanieren und zu vergrößern. Das geht aus dem Entwurf des Berichts des Landesrechnungshofes an das Abgeordnetenhaus hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Die Rechnungsprüfer monieren in dem Berichtsentwurf auch zahlreiche andere „Begünstigungen“ der Kanzlerin „zulasten des Universitätshaushalts“. So habe die Uni der Kanzlerin mehrere Monate die Miete geschenkt. Zu ihren Gunsten habe man auf den „vorgesehenen Verkauf des Grundstückteils verzichtet“, auf dem das Haus mit der Wohnung der Kanzlerin steht, heißt es. Der Wert des betreffenden Grundstückteils wird auf 700 000 Euro geschätzt.

Wie berichtet, lösen die Rechnungshofprüfungen seit Wochen Wirbel an der TU aus. In dem fünfseitigen Berichtsentwurf, den der Rechnungshof im Januar verfasste, werden die Vorwürfe gegen Kanzlerin Gutheil und auch TU-Präsident Kurt Kutzler konkretisiert. Über die endgültige Fassung des Berichts muss der Rechnungshof noch entscheiden. Kutzler weist die Vorwürfe in einem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, zurück. Die Behörde veröffentlicht den endgültigen Bericht im Mai. Falls Kutzlers Einwände den Rechnungshof überzeugen, könnte er davon absehen, die Vorgänge im endgültigen Bericht aufzunehmen.

Im Mittelpunkt der Prüfungen stehen Begünstigungen der Kanzlerin rund um ihre Mietwohnung. Sie wohnt in einem TU-eigenen Gebäude in der Dahlemer Lentzeallee. Laut Rechnungshof hatte sie die Wohnung seit ihrem Amtsantritt 2004 gemietet. „Ende 2005“ sei „das Mietobjekt saniert und die ursprüngliche Grundfläche von 88 Quadratmeter auf 139 Quadratmeter erweitert worden“, heißt es. Für die Erweiterung seien „Flächen des angrenzenden Institutsgebäudes der TU in Anspruch genommen“ worden. Der Umbau habe 60 000 Euro gekostet, es sei ein Parkettboden verlegt und eine „zweizeilige Einbauküche“ installiert worden. Gutheil ist als Kanzlerin für die Finanzen und die Verwaltung und somit auch für die Gebäude der TU zuständig.

Die Miete für Gutheils Wohnung legt das für die Uni zuständige Bezirksamt Mitte fest. Gleichwohl habe „die Mieterin zu keinem Zeitpunkt Miete in Höhe des vom Bezirksamt Mitte ermittelten Mietwertes gezahlt“, heißt es. Vielmehr habe sie „zunächst nur eine von der TU festgesetzte, monatliche Abschlagszahlung geleistet“. Zwischen Juli 2006 und April 2007 erließ Präsident Kutzler seiner Kanzlerin komplett die Miete. Dadurch seien der TU 12 600 Euro entgangen.

Für den Mieterlass entschied sich Kutzler laut Berichtsentwurf „wegen anderer Beschäftigungsangebote“ an Gutheil. Der Präsident wandelte schließlich Anfang 2007 wegen des Konkurrenzangebots – das von einer großen Forschungsgemeinschaft kam – den Beamtenstatus Gutheils in ein „öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis“ um. Die Kanzlerin, die bis dahin in der Besoldungsstufe B4 im Monat 6349 Euro verdiente, verbesserte so ihr Gehalt deutlich. Anders als bisher zu hören war, wird das öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnis durch den Rechnungshof nicht beanstandet.

Im Berichtsentwurf wird auch beanstandet, dass die TU einen Wachschutz für das Gebäude beauftragt habe sowie Sicherheitsanlagen einbauen ließ. Das koste die Uni jährlich 4000 Euro. Auch habe die TU ihren ursprünglichen Plan aufgegeben, das gesamte über 34 000 Quadratmeter große TU-Areal in der Lentzeallee zu verkaufen. Stattdessen sei das Teilgrundstück mit dem Gebäude von Gutheils Wohnung abgetrennt worden. Die Berliner Unis verkaufen derzeit einen Teil ihrer Immobilien, weil sie auf diese Einnahmen angewiesen sind.

In dem Schreiben an den Rechnungshof entgegnet Kutzler, die Wohnung habe seit 2002 leergestanden und sei in einem „kaum beschreibbaren Zustand“ gewesen. Eine Grundinstandsetzung sei daher erforderlich gewesen. Der Abschluss und Vollzug des Mietvertrages seien „haushaltsrechtlich nicht zu beanstanden“, die Miete entspreche „marktüblichen Konditionen“. Der Mieterlass sollte mit dem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis verrechnet werden. Nachforderungen in Höhe von 6143,64 Euro habe Gutheil im Februar beglichen. Auch benachbarte Grundstücke der Humboldt-Uni würden bewacht. Das Teilgrundstück sei aus dem Verkauf ausgenommen worden, weil das Gebäude unter Denkmalschutz stehe.

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