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Tegel: Gerichte urteilen über Taxistreit

Hoffnung auf Wende im Tegeler Konflikt: Das Verwaltungsgericht urteilt über eine Klage gegen das neue Abrechnungsverfahren, das Landgericht befasst sich mit der einstweiligen Verfügung.

In dieser Woche ist mit zwei Gerichtsentscheidungen im Tegeler Taxistreit zu rechnen. Zum einen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Klage mehrerer Taxiunternehmen gegen das neue Abrechnungsverfahren erwartet, sagte Gerichtssprecher Michael Dolle. Am Montag laufe die Anhörungsfrist für beide Parteien ab. Zum anderen geht es um eine einstweilige Verfügung des Landgerichts, das eine vorläufige Ruhe an der Taxifront brachte, wogegen Parkplatzbetreiber Q-Park aber Widerspruch einlegte. Die Richter hatten einem Taxiunternehmer das Recht zugesprochen, den Nachrückerparkplatz am Flughafen weiter anzufahren – auf Basis alter Verträge und ohne das neue Abrechnungssystem zu akzeptieren. Hier rechnet Flughafensprecher Ralf Kunkel ebenfalls mit einer Entscheidung.

Momentan sei es im Konflikt um Qualitätskontrollen und den neuen Tegelaufschlag relativ ruhig, sagt Kunkel. Taxikontrolleure sollen seit Anfang Juli Qualitätsstandards wie Sauberkeit, Englischkenntnisse oder das Vorhandensein eines Kreditkartenlesegerätes überprüfen. Zur Finanzierung der Kontrollen änderte der Flughafen das Gebührensystem für die Auffahrt zum Nachrückerparkplatz, von dem die Taxen zu den Terminals weitergeleitet werden. Statt bislang 72 Euro jährlich müssen die Fahrer laut neuer Tarifordnung für jede Fahrt auf den Parkplatz 47 Cent berappen. Dafür sind sie angehalten, von den Fahrgästen 50 Cent Aufschlag pro Fahrt zu verlangen. Die Schranke zum Parkplatz sollte sich eigentlich nur noch mit einem Transponder öffnen lassen – einem elektronischen Chip, der auch den Zeitpunkt der Auffahrt speichert. In den anfänglichen Wirren verweigerten sich aber so viele Fahrer diesem System, dass der Flughafen die Schranke aus Sorge vor einem Taximangel für alle öffnete.

Mittlerweile ist sie zwar geschlossen – auch nach dem Landgerichtsurteil, wie Kunkel bekräftigt. Auch die Qualitätskontrolleure sind weiterhin am Werk. Allerdings dürfen nicht nur die – nach Angaben des Flughafens 1000 – Taxis mit Transponder auf den Parkplatz, sondern auch die, die nach altem Muster bis Jahresende einen Warteplatz gemietet hatten. Ob in diesen Taxen auch der Tegelaufschlag kassiert werde, lasse sich nicht feststellen, sagt Kunkel. Verstoßen die Taxifahrer wiederholt gegen die Qualitätsauflagen, droht ihnen ein Platzverweis.

Ob die Taxen mit alter Berechtigung, aber ohne Transponder künftig auf den Parkplatz dürfen, klärt sich vor dem Landgericht. Das Verwaltungsgericht hingegen fällt ein grundsätzliches Urteil über den Tegeltarif, durch den sich ein Teil der Fahrer gegängelt fühlt. Die Richter entscheiden, ob die Taxikontrollen und die 47-Cent-Gebühr zulässig sind. wek

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