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Berlin: Teilnahme muss den Beschäftigten von den Arbeitgebern ermöglicht werden - Jede Behörde regelt für sich

Wer gestern Vormittag schwimmen gehen wollte, hatte zumeist Pech. Denn 30 der insgesamt 35 Hallenbäder der Berliner Bäder-Betriebe machten gestern erst um 14 Uhr auf, da der Betriebsrat die Beschäftigten zu einer Personalversammlung eingeladen hatte.

Wer gestern Vormittag schwimmen gehen wollte, hatte zumeist Pech. Denn 30 der insgesamt 35 Hallenbäder der Berliner Bäder-Betriebe machten gestern erst um 14 Uhr auf, da der Betriebsrat die Beschäftigten zu einer Personalversammlung eingeladen hatte. Diese dauerte dann bis 13.15 Uhr. Unter anderem stellte sich der erst seit einem halben Jahr amtierende Betriebsrat den Beschäftigten vor. Themen der Veranstaltung waren die Zukunft des SEZ und die Sparvorgaben des Senats. An den Versammlungen teilzunehmen, muss den Arbeitnehmern nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst ermöglicht werden. Sie müssen laut Gesetz auch während der Arbeitszeit stattfinden.

Bei manchen Insititutionen mit Publikumsverkehr führt das zu starken Einschränkungen. Eltern machen die Erfahrung, dass die Kita den ganzen Tag geschlossen bleibt - lediglich eine Notbetreuung für die Kinder wird sichergestellt. Oder aber man steht bei der Meldestelle den ganzen Tag vor geschlossenen Türen, da die Öffnungszeiten ohnehin nur ein paar Stunden betragen.

"Jede Behörde regelt ihre Personalversammlungen selber", sagt der Sprecher der Innenverwaltung, Stefan Paris, zur Praxis im Berliner öffentlichen Dienst. Diese zu gewähren sei eine gesetzliche Vorgabe. Aber generell lasse sich sagen, dass diese nicht so häufig stattfinden, als dass ein unerträglicher Zustand eintritt. Zudem werde dies rechtzeitig angekündigt. Er wolle jedoch nicht verhehlen, dass es in Einzelfällen Ausnahmen gebe, in denen es vermeidbare Belastungen gebe, sagte Paris.

Bei der BVG bemüht man sich, die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Priorität habe, dass es zu keinen Einschränkungen im Fahrbetrieb und auch an den Verkaufsstellen komme, sagte BVG-Sprecher Klaus Wazlak: "Die Kunden dürfen nicht vor geschlossenen Schaltern stehen." So sei es schon vorgekommen, dass zwei Personalversammlungen zum selben Thema veranstaltet worden seien, damit alle Beschäftigten daran teilnehmen konnten. Bei der BVG wurden zudem Versammlungen auf Video aufgekommen, damit diejenigen, die während der Veranstaltung Dienst hatten und sich nicht frei nehmen konnten, nachher die Möglichkeit hatten, sich zu informieren. Auch bei der BSR sollen die Recyclinghöfe während der Personalversammlungen für die Kunden offen bleiben. Deshalb wurden im Bereich der Abfallwirtschaft bisher die Veranstaltungen immer auf den Sonnabend gelegt, sagt Sprecherin Sabine Thümler.

Aber nicht nur bei öffentlichen Einrichtungen kann man vor verschlossenen Türen stehen. Auch in Supermärkten, Kaufhäusern oder Banken werden Betriebsversammlungen abgehalten. Diese beginnen meist am Morgen, so dass die Geschäfte lediglich ein bis zwei Stunden später öffnen als normalerweise. Im KaDeWe wird beispielsweise außerdem darauf geachtet, dass diese Versammlungen nicht an einem der umsatzstarken Tage stattfinden, sagt Sprecherin Dagmar Flade. Meist werde der eher verkaufsschwache Dienstag gewählt.

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