zum Hauptinhalt

Tempelhof: Für den Bund ist der Flughafen passé

Der Bund hält an den Plänen zur Schließung des Stadtflughafens Tempelhof fest. Der Antrag für eine neue Betriebsgenehmigung würde sich über Jahre hinauszögern. Wird es einen Sonderlandeplatzfür Geschäftsleute geben?

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Für einen Flugbetrieb in Tempelhof über den 31. Oktober 2008 hinaus ist nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums "rechtlich kein Raum“. Staatssekretär Achim Großmann begründete dies am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestages damit, dass der Berliner Senat "mit Bescheid vom 7. Juni 2007 die Anlagen und Flächen des Flughafens Tempelhof aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung entlassen“ habe. Außerdem sei der Widerruf der Betriebsgenehmigung bereits rechtskräftig.

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch (Linke) hatte gefragt, ob die Bundesregierung die Auffassung des Bahnchefs Hartmut Mehdorn teile, dass die Bahn als Betreiber des Flughafens Tempelhof – über den Schließungstermin 31. Oktober hinaus – auftreten könnte. Das Verkehrsministerium kommentierte dies so: "Unabhängig von entsprechenden Diskussionen über das weitere Schicksal des Flughafens ist festzuhalten, dass die Rechtslage zu dessen Schließung abschließend geklärt ist.“

Juristisch ist die Schließung kaum zu verhindern

Damit bestätigte das Ministerium die juristische Einschätzung des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg, die gemeinsam Eigentümer der Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) sind: Die Betriebsgenehmigung für den City-Airport erlischt unwiderruflich Ende Oktober. Wie berichtet, wird diese Position auch von Planungsrechtlern wie Klaus-Martin Groth oder Reiner Geulen unterstützt. Auch die Entwidmung des Flughafengeländes sei mit juristischen Mitteln nicht mehr aufzuhalten. Selbst wenn der Senat eine Kehrtwendung vollziehen und Tempelhof offenhalten wollte, müsste erst ein Betreiber gefunden werden, der eine neue Betriebsgenehmigung beantragt.

Diese Genehmigung müsste, wahrscheinlich europaweit, ausgeschrieben werden. Betroffene Anwohner hätten ein Anhörungs- und Klagerecht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde stattfinden. Ein neues Planfeststellungsverfahren müsste die Entwidmung des Flughafens rückgängig machen. Erschwerend kommt hinzu – auch da sind sich die Juristen einig –, dass das Luftverkehrsrecht mit seinen Lärmschutzvorschriften den Neubetrieb eines innerstädtischen Flughafen fast ausschließt. Gesetzt den Fall, es gebe doch eine Genehmigung, wäre so viel Zeit vergangen, dass der Großflughafen Schönefeld (BBI) schon eröffnet worden wäre.

"Sonderlandeplatz" für Geschäftsleute?

Aber nach der Inbetriebnahme von BBI, auch da haben der Bund, Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Position, dürfe in Tempelhof in keinem Fall weitergeflogen werden. Ohne Schließung von Tegel und Tempelhof wäre die – vom Bundesverwaltungsgericht genehmigte – Planrechtfertigung für BBI gefährdet. Zwar gibt es vereinzelt Juristen, die eine Offenhaltung Tempelhofs als nicht-öffentlichen "Sonderlandeplatz“ für Geschäftsleute vorschlagen. Aber die öffentlichen Eigentümer der Flughafengesellschaft wollen sich auf keine Risiken einlassen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false