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Berlin: Tempelhof-Initiative klagt für einen neuen Volksentscheid

Mit einer Beschwerde vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof will die „Initiative City-Airport Tempelhof“ (Icat) erreichen, dass der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens wiederholt wird. Die Kläger werfen dem Senat vor, die „Grundsätze eines demokratisch-fairen Abstimmungsverfahrens“ verletzt und gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.

Mit einer Beschwerde vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof will die „Initiative City-Airport Tempelhof“ (Icat) erreichen, dass der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens wiederholt wird. Die Kläger werfen dem Senat vor, die „Grundsätze eines demokratisch-fairen Abstimmungsverfahrens“ verletzt und gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.

Die Icat hält es für rechtlich bedenklich, dass der Senat im Zuge des Volksentscheids mehrfach erklärt habe, dass auch eine erfolgreiche Abstimmung an der Schließungsabsicht nichts ändern würde. Auch habe der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) „wahrheitswidrig erklärt“, dass ein Weiterbetrieb Tempelhofs zu einem Baustopp des Großflughafens BBI in Schönefeld führen würde. Diese und andere Äußerungen, so die Icat, hätten den Ausgang des Entscheids unzulässig beeinflusst.

Eine vergleichbare Klage gab es zuletzt 1996 in Bremen. Damals entschied der Staatsgerichtshof der Hansestadt, dass „staatliche Organe bei Volksentscheiden keiner strikten Neutralitätspflicht unterliegen“, sondern ihre Auffassung zum Abstimmungsgegenstand „mitteilen und für diese werbend eintreten dürfen“. Dabei müsse das Gebot der Objektivität beachtet und die Entscheidungsfreiheit der Bürger respektiert werden. za

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