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Tempelhof: Notlandung: Pilot muss zum Rapport

Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer will nach der Notlandung eines Kleinflugzeuges auf dem Tempelhofer Feld schärfere Auflagen für Vergnügungsflüge über der Stadt prüfen.

Es gehe nicht um Verbote, sondern um die Frage, was über der City zu verantworten sei und ob sich etwa durch zusätzliche Wartungsvorgaben das Risiko minimieren lasse. „Wenn so ein Leichtflugzeug zehn Mal hintereinander fliegt, ist eine Gefahr nicht völlig von der Hand zu weisen“, sagte Junge-Reyer am Rande des Verkehrsausschusses. Schon bisher gebe es immer wieder Diskussionen über Mindestflughöhen und Einzelausnahmen; „diese Bedingungen muss man sich aus gegebenem Anlass anschauen“.

Der Pilot der am Sonnabend inmitten von Skatern, Radlern und Sonnenbadern notgelandeten einmotorigen Propellermaschine sollte am Montagnachmittag vor der Luftfahrtbehörde – eine Abteilung der Stadtentwicklungsverwaltung – den Hergang schildern. Sicher ist laut Junge-Reyer, dass er den Ex-Flughafen nicht auf dem Luftweg verlassen darf: „Ich stelle keine Starterlaubnis in Aussicht“, sagte die Senatorin. „Das Flugfeld in Tempelhof war mal ein Flughafen und ist jetzt ein Park.“ Vermutlich muss die in einem Hangar untergestellte Maschine demontiert und per Lkw abtransportiert werden. Die Entscheidung liegt allein bei Berlin. Bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hieß es am Montag: „Wir haben damit nichts zu tun, weil es aus unserer Sicht kein Unfall war.“

Ob zusätzliche Wartungsauflagen etwas bringen, scheint allerdings fraglich: Der nur eine Woche zuvor in Schönefeld mit Motorschaden bruchgelandete „Rosinenbomber“ musste alle 50 Stunden zum Check – und war nach bisherigen Erkenntnissen penibel gewartet worden. obs

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