Tempelhof-Schöneberg: Gericht: Rettungswagen haben Vorrang vor Autos
In Friedenau werden Rettungswagen häufig durch parkende oder entgegenkommende Autos behindert. Der Bezirk muss Abhilfe schaffen, entschied das Verwaltungsgericht.
Vorrang für Autos oder für Rettungswagen? Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass auch Sekunden über Leben oder Tod entscheiden können. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg muss deshalb eine „straßenverkehrsrechtliche Anordnung“ treffen, um verzögerten Rettungseinsätzen wirksam zu begegnen. In Frage kommt eine Einbahnstraßen-Regelung oder der Wegfall von Parkplätzen.
Beim Ausrücken des Rettungswagens des Deutschen Roten Kreuzes von der Wache an der nur sieben Meter breiten Görresstraße in Friedenau, auf der auf beiden Seiten geparkt werden darf, wird die Fahrt nach Angaben des Gerichts häufig durch parkende oder entgegenkommende Autos behindert. Dadurch verzögere sich der Notfalleinsatz bis zu einer Minute. Rettungskräfte müssten aber innerhalb weniger Minuten beim Patienten eintreffen – nach Vorgabe innerhalb von acht Minuten ab der Alarmierung. Daher sei auch eine Verzögerung von weniger als einer Minute nicht unerheblich, urteilten die Richter.
Bezirk: Verzögerung nur unwesentlich
Die zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) sagte, gemeinsam mit der Polizei habe man eine Ortsbegehung gemacht und festgestellt, dass sich die Rettungsfahrten im Durchschnitt um 20 Sekunden verlängert hätten. Ein Halteverbot habe die Polizei abgelehnt, das Bezirksamt aber aufgefordert, eine Einbahnstraße zu prüfen. Diese beschleunige aber den Verkehr, sagte Heiß, und stelle deshalb eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar – vor allem für Kinder. Weil die Verzögerungen aus Sicht des Bezirksamts nur unwesentlich seien, habe die Behörde die Forderungen des Roten Kreuzes nach einer Einbahnstraße oder eines Halteverbots abgelehnt.
Ob die Verwaltung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht vorgeht oder nun doch straßenverkehrsrechtlich reagiert, sei noch nicht entschieden, sagte Heiß am Montag (Aktenzeichen VG 11 K 339.16). Klaus Kurpjuweit
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