zum Hauptinhalt

Berlin: Tempelhof-Schöneberg: Verträge trotz Verbotes

Die Auseinandersetzung um unbesetzte Stellen in den Kitas des Bezirks spitzt sich zu: Jetzt hat das Bezirksamt die Arbeitsverträge von 14 Mitarbeitern verlängert, obwohl dies gegen die Sparvorgaben des Senats verstößt. Die 32 Stellen hätten bisher nicht durch Kräfte aus dem Personalüberhang des Landes besetzt werden können, hieß es im Rathaus.

Die Auseinandersetzung um unbesetzte Stellen in den Kitas des Bezirks spitzt sich zu: Jetzt hat das Bezirksamt die Arbeitsverträge von 14 Mitarbeitern verlängert, obwohl dies gegen die Sparvorgaben des Senats verstößt. Die 32 Stellen hätten bisher nicht durch Kräfte aus dem Personalüberhang des Landes besetzt werden können, hieß es im Rathaus.

Nach den Sparbestimmungen des Senats, die erst seit Anfang des Jahres auch für die Kitas gelten, dürfen auslaufende Stellen nur mit Erziehern aus dem Personalüberhang weiter besetzt werden. Weil die zumeist aus den östlichen Bezirken stammenden neuen Mitarbeiter laut Bürgermeister Dieter Hapel (CDU) jedoch nicht erschienen oder Gründe angeben konnten, warum sie die Stelle nicht antreten wollten, sind die Stellen in Tempelhof-Schöneberg bisher unbesetzt geblieben.

Mit der Ankündigung, notfalls auf eigene Faust neue Mitarbeiter einzustellen oder auslaufende Verträge zu verlängern, hatte Hapel schon Mitte August im Rat der Bürgermeister für Aufsehen erregt. Wie berichtet, lagen dem Landesjugendamt zu diesem Zeitpunkt bereits Beschwerden über unbesetzte Kitastellen aus anderen Bezirken vor. Dabei soll es sich in ganz Berlin um rund 260 Stellen gehandelt haben. Anfang September hatte die Senatsjugendverwaltung daraufhin die baldige Versetzung von 130 Erzieherinnen und Erziehern angekündigt. Auch Ausnahmen vom Einstellungsstopp wurden in Aussicht gestellt.

Für den Fall, dass sich Mitarbeiter aus dem Personalüberhang weigern sollten, den Bezirk zu wechseln, kündigte die Senatverwaltung Abmahnungen und Kündigungen an. Großen Druck kann das Land allerdings nicht auf unwilligen Mitarbeiter ausüben. Nach Auskunft des Landesjugendamts lässt das Arbeitsrecht nur in gravierenden Fällen zu, dass Landesangestellte zum Wechsel in einen anderen Bezirk gezwungen werden.

ot

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false