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Berlin: Tempelhof: Wer vom Volk begehren darf Verschiedene Regeln für Landes- und Bezirksdinge

Das am Montag gestartete Bürgerbegehren für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof stößt regional auf sehr unterschiedliches Interesse – und birgt für manche Abstimmungswillige Überraschungen. So berichtete ein niederländischer Staatsbürger, der seit langem in Berlin lebt und für den City-Airport unterschreiben wollte, dass er abgewiesen worden sei.

Das am Montag gestartete Bürgerbegehren für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof stößt regional auf sehr unterschiedliches Interesse – und birgt für manche Abstimmungswillige Überraschungen. So berichtete ein niederländischer Staatsbürger, der seit langem in Berlin lebt und für den City-Airport unterschreiben wollte, dass er abgewiesen worden sei.

Zu Recht, stellt Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás klar. Stimmberechtigt sind nur jene, die auch an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürften. Und das seien ausschließlich deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind.

Befördert wurde das Missverständnis im konkreten Fall wohl dadurch, dass für die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) andere Regeln gelten: Hier dürfen zusätzlich nicht nur 16- und 17-Jährige abstimmen, sondern auch Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, sofern sie seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind. Das betrifft nach Auskunft des Landeswahlleiters knapp 120 000 Menschen in der Stadt. Diejenigen von ihnen, die in Charlottenburg-Wilmersdorf leben, durften sich kürzlich auch an dem Bürgerentscheid beteiligen, bei dem die Einführung einer neuen Parkzone gekippt wurde – weil es sich um eine Bezirkssache handelte und die Bürger praktisch anstelle der BVV handelten.

Dass für berlinweite Angelegenheiten wie das aktuelle Bürgerbegehren andere Regeln gelten, ist in der Landesverfassung geregelt. Aus der ergibt sich auch die von zwei auf vier Monate verlängerte Auslegungsfrist. Im Fall der Abstimmung pro Tempelhof liegen die Bögen noch bis zum 14. Februar 2008 an 55 Orten in der Stadt aus, zumeist in den Bürgerämtern. Über die bisherige Resonanz gibt es noch keinen klaren Überblick, erkennbar scheint bislang allenfalls, dass die Beteiligung in den östlichen Bezirken allgemein relativ gering und im Südwesten der Stadt besonders groß ist.

Die rund 170 000 Ja-Stimmen, die für einen Volksentscheid gebraucht werden, ergeben sich aus der Gesamtzahl der Stimmberechtigten: sieben Prozent von etwa 2,436 Millionen müssen es sein.obs

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