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Berlin: Tempo 30: Bald darf geklagt werden

Senator Strieder will keine neuen Limits auf den großen Straßen. Doch eine EU-Richtlinie könnte sie erzwingen

Von Stefan Jacobs

und Klaus Kurpjuweit

Für den Grünen-Abgeordneten Michael Cramer ist es eine reine Geldverschwendung: „Alle Gutachten, die die Stadtentwicklungsverwaltung zur Lärmminderung auf den Straßen in Auftrag gibt, sind überflüssig“, sagt er wütend. Senator Peter Strieder (SPD) setze ohnehin nichts davon um. Dabei muss der Senat handeln. In zwei Schritten verschärft die EU 2005 und 2010 die zulässigen Grenzwerte für Schadstoffe aus Abgasen und für den Lärm. Werden sie nicht eingehalten, können Anwohner klagen – ein entsprechendes Bundesgesetz ist schon in Arbeit. Neben dem jetzt vorgestellten Gutachten, das umfangreiche Tempolimits für Mitte empfiehlt, gibt es bereits Modellprojekte für leisere Straßen in Charlottenburg, Köpenick und Pankow. Für das übrige Stadtgebiet müssen Gutachten nach Auskunft des zuständigen Referatsleiters bis 2008 erstellt werden.

Auch gestern ruderte Strieder gleich wieder zurück. Nachdem der Tagesspiegel berichtet hatte, dass von seiner Verwaltung beauftragte Gutachter unter anderem vorschlagen, aus der Friedrichstraße eine Fußgängerzone zu machen, die Straßen am Gendarmenmarkt mit Tempo 10 auszuschildern und auf Hauptverkehrsstraßen wie der Karl-Marx-Allee die Geschwindigkeit nachts auf Tempo 30 zu reduzieren, erklärte Strieder, all dies sei nicht beabsichtigt. Wie die Lärmgrenzen aber eingehalten werden sollen, ließ er offen. Zurzeit sind etwa 300 000 Berliner nachts einem gesundheitsgefährdenden Straßenlärm ausgesetzt. Tagsüber, wenn Zielwerte gelten, die weniger verbindlich als die üblichen „Grenzwerte“ sind, sind rund 230 000 Menschen betroffen.

Während die Verwaltung überzeugt ist, dass durch „technische Maßnahmen“ an den Fahrzeugen der Lärm nur unwesentlich verringert werden kann, setzt der Verkehrsexperte der CDU, Alexander Kaczmarek, vor allem auf eine verbesserte Fahrzeugtechnik. Ähnlich sieht es die Industrie- und Handelskammer (IHK), die einen „Mix von intelligenten baulichen Maßnahmen und stärkere Anreize für die Automobilindustrie zur Markteinführung moderner schadstoffarmer Fahrzeuge“ fordert. Grundsätzlich müsse jemand, der in einer Großstadt wie Berlin lebe, auch einen „gewissen höheren Lärmpegel“ akzeptieren. Verkehrsverbote und Tempolimits verlagerten den Verkehr dagegen nur.

Gegen Tempo 30 auf Hauptstraßen hatte sich sogar 1989 die damalige rot-grüne Regierung entschieden – unter anderem von Argumenten der BVG überzeugt, dass Busse dann länger unterwegs wären. Für die Hauptstraßen von Mitte erwägen Fachleute jetzt, Busse – zumindest versuchsweise – schneller fahren zu lassen als den übrigen Verkehr. Denkbar wäre das beispielsweise Unter den Linden, wo das Gutachten für Autos Tempo 30 rund um die Uhr empfiehlt.

Die Chancen für die Fußgängerzone in der Friedrichstraße zwischen Französischer und Taubenstraße stehen allerdings schlecht: „Die Gewerbetreibenden sind einheitlich der Meinung, dass Fußgängerzonen schädlich fürs Gewerbe sind“, sagt Dorothee Stöbe, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Friedrichstraße. Gerade noble Läden seien darauf angewiesen, dass Kunden im Auto bis vor die Tür fahren könnten. Dagegen, dass sie dies mit Tempo 30 tun, hat Stöbe jedoch nichts einzuwenden. Das heutige 50er-Limit sei ohnehin eher Theorie.

Der Fußgängerschutzverein FUSS würde dagegen am liebsten den gesamten Bereich zwischen Leipziger Straße und Unter den Linden für Autos sperren lassen. Außerdem wünscht er sich Tempo 20 für die Brunnenstraße. Der Automobilclub ADAC wiederum zeigt sich schon über Tempo 30 „beunruhigt“ und fordert mehr schallschluckenden Straßenbelag. Doch „Flüsterasphalt“ würde laut dem Gutachten auf den betroffenen City-Straßen fast keinen Nutzen bringen.

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