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An dem abgesenkten Bordstein im Vordergrund fuhr Erik auf die Straße.

© Stefan Jacobs

Tempo-50-Schild in 30er-Zone: 13-Jähriger von Auto erfasst und getötet

Ein 13-jähriger Junge wurde in Karlshorst von einem Auto angefahren und starb. Der Unfall hängt womöglich mit einem vergessenen Verkehrsschild zusammen.

Der Unfall gehört zu den schlimmsten, die sich in diesem Jahr auf Berlins Straßen ereignet haben: Am 12. Juni geriet der 13-jährige Erik auf der Marksburgstraße in Karlshorst vor ein Auto und wurde so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Er war das erste Kind seit 2013, das auf Berlins Straßen tödlich verunglückte. Dass der Unfall so katastrophal ausging, kann auch an einer zunächst harmlos erscheinenden Schlamperei liegen: einem vergessenen Schild.

Auf dem betroffenen Abschnitt der Marksburgstraße galt bis vor Kurzem noch Tempo 50 – obwohl sie relativ schmal, von Wohnblöcken gesäumt und wegen einer leichten Kurve sowie geparkter Autos auf beiden Seiten nicht besonders übersichtlich ist. Am 17. März entschied die Straßenverkehrsbehörde von Lichtenberg, hier Tempo 30 anzuordnen. Am 5. Mai wurden die neuen Schilder montiert und die alten entfernt. Bis auf ein einziges. Es hing gut 100 Meter vor der späteren Unfallstelle und signalisierte an jenem Freitagnachmittag auch der 31-Jährigen im Renault, dass sie hier Tempo 50 fahren dürfe. In der Gegenrichtung galt Tempo 30. Sekunden später tauchte der Junge vor ihrem Auto auf: Er war mit seinem Fahrrad an einem abgesenkten Bordstein vom linken Gehweg auf die Fahrbahn gewechselt, wohl um auf die rechte Seite zu gelangen. Ein ordnungsgemäß geparkter Kleintransporter nahm ihm und der entgegenkommenden Autofahrerin die Sicht.

Überlebenschancen sinken von 90 auf 60 Prozent

Gegen die Frau, die nach dem Unfall mit einem schweren Schock ins Krankenhaus gebracht wurde, wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt – wie üblich in solchen Fällen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft liegt das Unfallgutachten noch nicht vor, aber nach vorläufiger Einschätzung sei das Verschulden der Autofahrerin wohl gering. Vermutlich sei der Junge auf seinem Fahrrad recht flott unterwegs und die Sicht durch den Transporter stark eingeschränkt gewesen.

Wie schnell die Frau fuhr, steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 riesig ist: Bei Tempo 30 hätte das Auto nach gut 13 Metern gestanden: 8,3 Meter ungebremste Weiterfahrt während der Schrecksekunde plus fünf Meter Bremsweg. Sollte die Frau dagegen – wie ihr das vergessene Schild signalisierte – 50 km/h gefahren sein, wäre sie in der Schrecksekunde fast 14 Meter gefahren und hätte weitere 13 Meter bis zum Stillstand gebraucht. Mit anderen Worten: Wo das Auto bei Tempo 30 schon gestanden hätte, hätte es bei Tempo 50 noch nicht einmal angefangen zu bremsen.

Selbst wenn der Junge so direkt vor das Auto gefahren sein sollte, dass die Frau gar nicht mehr reagieren konnte, bleibt ein bedeutender Unterschied: Nach einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) beträgt die Überlebenschance eines Fußgängers beim Zusammenstoß mit einem Auto bei Tempo 30 mehr als 90 Prozent. Bei Tempo 50 sinkt sie auf etwa 60 Prozent.

Wer ist schuld?

Der Unfall geschah an einem Freitagnachmittag. Ein Anwohner, der das Bezirksamt am folgenden Montag per Mail auf das 50er-Schild hinwies, erhielt nach knapp zwei Stunden die dankende Antwort des Ordnungsamtsleiters. Offenbar habe die vom Bezirk beauftragte Firma das Schild „übersehen“; man werde sich „kurzfristig kümmern“. Noch am selben Tag wurde das Schild demontiert.

Anders, als in dieser Mail behauptet, lag das Versäumnis aber wohl nicht – oder zumindest nicht nur – bei der beauftragten Firma: In den Unterlagen für die Neubeschilderung ist es gar nicht verzeichnet. Ordnungsstadtrat Andreas Prüfer (Linke) teilt auf Nachfrage allgemein mit, dass das Bezirksamt die Beschilderung anordne und dann „eine Fachfirma mit der Ausführung“ beauftragt werde. Danach „erfolgt in der Regel eine Nachprüfung vor Ort“. Ob das im konkreten Fall auch passiert ist, mag Prüfer mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zu dem Unfall nicht beantworten.

UDV-Leiter Siegfried Brockmann geht davon aus, dass die Sache fürs Bezirksamt juristisch folgenlos bleibt: Eine Amtshaftung käme wohl nur infrage, wenn das 30er-Schild dort zwingend geboten wäre. Denn rein formal ist Tempo 50 in der Stadt die Regel und Tempo 30 die Ausnahme, obwohl sie auf gut drei Vierteln des Berliner Straßennetzes gilt.

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