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Berlin: Tempo 60 auf der Avus rechtswidrig

Verwaltungsgericht kippt Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Dreilinden und Spanischer Allee

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Avus ist rechtswidrig. Wie das Verwaltungsgericht entschied, durfte die Staatsekretärin Maria Krautzberger (SPD) von der Verkehrsverwaltung im Oktober 2001 das Höchsttempo zwischen Dreilinden und Spanischer Allee nicht auf 60 Kilometer pro Stunde begrenzen. Zuvor durften dort 80 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Bis zur Rechtskraft des Urteils kann die Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch in Kraft bleiben: wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, vermutlich bis Mitte Mai.

Nach Auffassung des Gerichts wurde die Tempobegrenzung seinerzeit ohne stichhaltige Gründe angeordnet. Als Ziel hatte die Verkehrsverwaltung damals Lärmminderung angegeben. Dann aber, so das Gericht, hätte die Verwaltung auch untersuchen müssen, ob die verminderte Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle auch tatsächlich zu deutlich weniger Lärm führt. Dies sei jedoch unterblieben.

Damit sei die Ermessensentscheidung der Staatssekretärin nicht fehlerfrei gewesen – und die Anordnung von Tempo 60 deshalb aufzuheben. Gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung geklagt hat nach Gerichtsangaben eine Privatperson. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. how

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