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Berlin: Tempodrom: Aus für Ankläger

Auch das Kammergericht lehnt einen Prozess gegen Sarrazin und Strieder ab. SPD sieht sich bestätigt, Opposition hält Kritik an Landesregierung aufrecht

In der juristischen Aufarbeitung der Tempodrom-Affäre hat die Staatsanwaltschaft einen endgültigen Rückschlag erlitten. Das Kammergericht wies nach Angaben aus Justizkreisen am Donnerstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück, mit deren Hilfe die Ermittler Finanzsenator Thilo Sarrazin und dem früheren Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (beide SPD) wegen einer umstrittenen Finanzhilfe für das Tempodrom den Prozess machen wollten. Dazu wird es jetzt mit der Entscheidung definitiv nicht mehr kommen.

Das Landgericht hatte die Anklage bereits im letzten Dezember abgelehnt, da die Richter in der Unterstützung Strieders und auch Sarrazins für das Kulturhaus keine strafbaren Handlungen erkannten. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Widerspruch eingelegt. Eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Richterspruch war gestern nicht zu bekommen.

Bei der Anklage ging es um die umstrittene Zustimmung Strieders und Sarrazins zu einer Hilfe von 1,74 Millionen Euro der landeseigenen Investitionsbank IBB für das Tempodrom im Herbst 2002. Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden Senatoren ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Auch hätten sie die Zahlung nicht ohne das Parlament genehmigen dürfen. Das Landgericht hatte die Klage dennoch zurückgewiesen, da im Endeffekt dem Landeshaushalt durch die Millionenhilfe nicht direkt geschadet worden sei. Wegen der schlechten Ertragslage zahlte die Bank am Jahresende nämlich nicht den vereinbarten Bankbeitrag zur Entlastung des Haushalts.

Die SPD und auch Strieders Anwalt reagierten gestern erleichtert auf den Beschluss des Kammergerichts. „Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Strieders Verteidiger Alexander Ignor. „Endlich hat die bizarre Blüte staatsanwaltschaftlicher Verfolgungstätigkeit ein Ende gefunden.“ SPD-Fraktionsgeschäftsführer Christian Gaebler hofft, „dass jetzt auch der Tempodrom-Untersuchungsausschuss bald zu einem Ende kommt“. Darüber hatten die Regierungsparteien SPD und PDS einerseits und die Opposition andererseits zunehmend erbittert gestritten.

Die Opposition hält den Richterspruch allerdings keinesfalls für einen generellen Freispruch Strieders, sagte der Ausschuss-Vorsitzende Michael Braun (CDU). „Strieders politisches Fehlverhalten ist mit der Entscheidung des Gerichts nicht erledigt.“ Dies zu untersuchen, bleibe auch weiterhin eine Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Der tagt heute ab 9.30 Uhr wieder öffentlich im Abgeordnetenhaus.

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