Berlin : Tempodrom: Die Klagen der Ankläger

21.08.2004 00:00 UhrVon Fatina Keilani

Die Staatsanwaltschaft fühlt sich bei ihren Ermittlungen vom Senat gegängelt. Die Regierungspolitiker meinen: Alles nur Meinung

Ein Staatsanwalt klagt an – im doppelten Sinne. Nach der Kritik von Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, die Politik setze seine Behörde in der Tempodrom-Affäre massiv unter Druck, ist die Debatte über die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Einflussnahme entbrannt. Der Generalstaatsanwalt hat den Eindruck, man wolle ihn davon abhalten, gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und den früheren Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) Anklage wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Sponsoring des Tempodroms zu erheben. Diesen Vorwurf erhob Neumann am Donnerstag vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Opposition stimmte zu; einige sehen gar die Gewaltenteilung im Rechtsstaat in Gefahr – dabei gehören die Ermittler genau wie der Senat zur Exekutiven.

Die Vorgeschichte: Weil der Ermittlungskomplex um Untreuevorwürfe beim Sponsoring des Tempodroms strafrechtlich so umfangreich ist, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Erkenntnisse für die Verteidigung auf gut 40 Seiten zusammengefasst. Dieses Papier bekam auch die Justizverwaltung, die daraufhin einen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft schrieb. In schulmeisterlichem Ton werden darin die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft als „nicht tragfähig“ und „ersichtlich zu kurz gegriffen“ bewertet. Unterzeichnet ist das Schreiben von einem Abteilungsleiter, der zu Neumann ohnehin kein gutes Verhältnis haben soll. Der Brief gelangte an die Öffentlichkeit, in der schon weitere Äußerungen zugunsten von Sarrazin und Strieder stehen: eine Aussage des Regierenden Bürgermeisters, wonach die Anklage nicht tragfähig sei, und das entlastende Gutachten eines Professors.

Das kann die Ankläger nur demotivieren. Dabei fühlt sich die Berliner Staatsanwaltschaft ohnehin benachteiligt: Sie ist überlastet, schlecht ausgestattet, es gibt dort kaum Aufstiegschancen. „Da sitzen einige der versiertesten Staatsanwälte, die zugleich den Bankenskandal aufarbeiten, und man tut so, als verstünden sie nichts vom Haushaltsrecht“, sagt der grüne Rechtspolitiker Volker Ratzmann.

Die Justizverwaltung übt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft aus, kann dieser also Weisungen erteilen. Das sei aber nicht der Zweck des Briefes gewesen, heißt es dort. Man habe nur die eigene Rechtsmeinung ergänzend vortragen wollen. Der SPD-Rechtspolitiker Fritz Felgentreu sieht das Spannungsfeld: Die Ermittler sind weisungsgebunden, aber auch zur Objektivität verpflichtet.

„Das geht doch kaum“, wettert dagegen der CDU-Rechtspolitiker Michael Braun. „Wie soll ein Staatsanwalt ein Verfahren durchziehen, wenn der Bürgermeister, die Justizverwaltung und ein Gutachter behaupten, an den Vorwürfen sei nichts dran?“ Außerdem schreibe man dann keinen Brief, sondern setze sich zusammen – „in Berlin bleibt doch nichts geheim“.

Öffentlichkeit stellen die Staatsanwälte oft selbst her – in Sachen Tempodrom haben sie Neues bei den Ermittlungen stets mit einer Pressemitteilung begleitet. Auch das hat eine politische Dimension.

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