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Berlin: Tempodrom – unendliche Geschichte? Ankläger: Klarheit über Prozess erst im Herbst

Die juristische Aufarbeitung der Tempodrom-Affäre kann noch Jahre dauern. Das befürchtet die Staatsanwaltschaft, nachdem das Landgericht kürzlich ihre Anklage gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Senator Peter Strieder (beide SPD) abgelehnt hat.

Die juristische Aufarbeitung der Tempodrom-Affäre kann noch Jahre dauern. Das befürchtet die Staatsanwaltschaft, nachdem das Landgericht kürzlich ihre Anklage gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Senator Peter Strieder (beide SPD) abgelehnt hat. Allein die Entscheidung des Kammergerichts über den Widerspruch der Staatsanwaltschaft gegen den Landgerichtsbeschluss könnte sich bis Herbst des Jahres hinziehen, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher dem Tagesspiegel. „Zwei neue Instanzen sind erstmals mit dem Fall befasst und müssen sich durch 15 Kisten Akten arbeiten. Es würde mich nicht wundern, wenn das ein dreiviertel Jahr dauert.“

Sollte das Kammergericht entscheiden, Strieder und Sarrazin doch den Prozess zu machen, könnte es dennoch Jahre dauern, bis das Hauptverfahren eröffnet wird. Das Gericht, das für den Tempodrom-Komplex freigestellt war, „hätte die Kapazität für einen schnellen Prozess gehabt“, sagt Brocher. Aber im Herbst liege unter anderem das Aubis-Verfahren an – dann könne es bis 2007 dauern, bis der Prozess eröffnet werde. „Wir sind in einer Situation, wo wir nur verlieren können“, ärgert sich der Ermittler. „Selbst wenn das Gericht uns Recht geben sollte, haben wir doch verloren.“

Dass die Anklage gegen die beiden SPD-Politiker wegen ihrer Rolle bei der Tempodrom-Finanzierung früher oder später Erfolg haben wird, daran hat der Oberstaatsanwalt trotz der kürzlich erlittenen Schlappe vor dem Landgericht keine Zweifel. „Sonst hätten wir ja keine Beschwerde eingelegt.“ Brocher sieht gute Chancen, das Kammergericht davon überzeugen zu können, dass Strieder und Sarrazin sich der Untreue schuldig gemacht haben, als sie im Herbst 2002 eine 1,74-Millionen-Euro-Hilfe der landeseigenen Investitionsbank IBB für das Tempodrom veranlassten, ohne das Parlament miteinzubeziehen. Dies hatte das Landgericht zwar als Pflichtverletzung gewertet, wegen eines ausgebliebenen direkten Schadens für den Landeshaushalt die Klage aber trotzdem abgewiesen.

Für zwei andere gerade erst angelaufene Tempodrom-Ermittlungen befürchtet der Staatsanwalt negative Folgen durch die Abweisung der ersten Anklage. „Wenn schon in so eindeutigen Fällen das Hauptverfahren nicht eröffnet wird, was soll man dann mit den schwierigen Fällen machen?“, fragt er. Allerdings hätten die Ermittler bei den jüngeren Verfahren, in denen es um die Frühgeschichte des Tempodrom-Baus und um den Verdacht der Vorteilsannahme geht, erst die „Halbzeit“ erreicht. Für eine Prognose sei es noch zu früh.

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