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Tesla-Schule: Lehrerin droht Strafverfahren wegen Untreue

Der Griff einer Lehrerin in die Klassenkasse hat juristische und dienstliche Folgen. Ihr droht der Verlust des Beamtenstatus und ein Verfahren wegen Untreue und Diebstahl.

Die Lehrerin an der Tesla-Schule in Prenzlauer Berg, die 4000 Euro für eine Klassenfahrt eingesammelt hat, aber nicht weitergereicht haben soll, muss voraussichtlich auch mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Falls die Vorwürfe zutreffen, ist dies strafbar, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach entsprechenden Ermittlungen gebe es dann ein Verfahren wegen Untreue oder Diebstahl. Ob gegen die Frau bereits ermittelt wird, konnte der Sprecher nicht sagen. Wie berichtet, soll die Lehrerin bereits vom Dienst suspendiert sein. Ihr droht der Verlust des Beamtenstatus. Sie soll das Geld, das für eine Reise ihrer neunten Klasse gedacht war, nicht ordnungsgemäß weitergegeben haben. Deshalb konnte die Fahrt nicht stattfinden.

Mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin wollte sich die Bildungsverwaltung zu dem Fall nicht äußern. Fest steht, dass Beamte den Beamtenstatus verlieren, falls sie von einer Strafkammer zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt werden. „Das ist die Faustregel“, heißt es beim Beamtenbund. Falls die Strafe geringer ausfalle, liege es im Ermessen der Dienstbehörde, welche Folgen die Tat habe. Auf jeden Fall müssten auch die Persönlichkeit und die Leistung gewürdigt werden. So sei zu berücksichtigen, ob der Beamte sich aus persönlicher Not oder durch eine Kurzschlussreaktion strafbar gemacht habe.

Laut Bildungsverwaltung wird bei schwerwiegenden Dienstvergehen, die voraussichtlich zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen, ein „sofortiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ ausgesprochen. Der Beamte darf dann zumindest für die Dauer von drei Monaten seinen Beruf nicht mehr ausüben. Außerdem wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, der Beamte wird des Dienstes enthoben und seine Bezüge werden um bis zu 50 Prozent gekürzt. Erst wenn der Sachverhalt ermittelt ist, gibt es eine Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es allerdings Jahre dauern. Denn zwei Gerichte sind involviert: Das Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht ruht bis zur Entscheidung des Strafgerichtes.

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