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Tierquälerei: Angler zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Angler zu Geldstrafen von 800 und 1000 Euro verurteilt. Die beiden Männer hatten einen Schwan geschlagen, "eingetütet" und lebend in eine Mülltonne geworfen.

Berlin - Die Angeklagten im Alter von 25 und 26 Jahren hatten im April an einem See in Kaulsdorf einen Höckerschwan, der sich an ihr Fischfutter heranmachen wollte, geschlagen und das Tier anschließend in eine Tüte gesteckt und in eine Mülltonne geworfen. Spaziergänger beobachteten das Geschehen und alarmierten die Polizei.

Der Schwan konnte zwar aus der Mülltonne befreit werden. Er musste jedoch wegen seines schlechten Allgemeinzustands eingeschläfert werden. Das Gericht war überzeugt, dass den Anglern bewusst war, dass der Schwan noch lebte, als sie ihn in die Tüte steckten.

Die Angeklagten hatten dies bestritten. Sie hätten geglaubt, dass der Schwan bereits tot gewesen sei, nachdem sie "drei bis vier Mal" nach dem Tier geschlagen hatten, um es zu verscheuchen. Aus "Panik" hätten sie das leblose Tier dann "eingetütet" und in die Mülltonne geworfen. (tso/ddp)

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