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Tipp: Jeder Arbeitnehmer kann Erstattung fordern

Die Neuberechnung der Steuern nach dem Urteil soll durch eine bundeseinheitliche Software auf Knopfdruck möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene in seiner Steuererklärung die gefahrenen Kilometer und die Arbeitstage angegeben hatte – obwohl er nach bisheriger Rechtslage keinen Anspruch auf deren Berücksichtigung hatte.

Die Neuberechnung der Steuern nach dem Urteil soll durch eine bundeseinheitliche Software auf Knopfdruck möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene in seiner Steuererklärung die gefahrenen Kilometer und die Arbeitstage angegeben hatte – obwohl er nach bisheriger Rechtslage keinen Anspruch auf deren Berücksichtigung hatte. Wer das nicht getan hat – und nicht die 920 Euro „Werbungskostenpauschale“ geltend gemacht hat –, kann das Finanzamt um nachträgliche Anrechnung gefahrener Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort bitten. ball

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