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TIPPS UND ADRESSEN: Wie Pflegekinder vermittelt werden

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?Für die Pflege kommen verschiedene Familienformen infrage: verheiratete, unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie Alleinstehende können ein Pflegekind aufnehmen.

Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?

Für die Pflege kommen verschiedene Familienformen infrage: verheiratete, unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie Alleinstehende können ein Pflegekind aufnehmen. Voraussetzung sind entsprechende Wohnverhältnisse und eine gesicherte finanzielle Situation. Der Altersabstand zwischen Eltern und Kind sollte nicht größer als 45 Jahre sein. Für erstmalige Pflegeeltern ist eine halbjährige Schulung Pflicht.

Welche Pflegeformen gibt es?

Bei der befristeten Vollzeitpflege lebt das Kind für drei bis sechs Monate in einer Pflegefamilie. In diesem Zeitraum sollen die Herkunftseltern ihr Leben so ändern, dass das Kind wieder zurück kann. Wenn dies sehr unwahrscheinlich ist, kommen Kinder in unbefristete Vollzeitpflege. Das heißt, sie leben mit ihren Pflegeeltern bis zum 18. Lebensjahr oder länger.

Rechte und Pflichten

Das Sorgerecht für Pflegekinder bleibt, wenn möglich, bei den Herkunftseltern. Die Pflegeeltern führen das Sorgerecht stellvertretend aus und müssen sich in grundlegenden Entscheidungen wie bei der Schulwahl, einer Operation oder einer Reise abstimmen. Wird den Herkunftseltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vertreter des Jugendamts oder die Pflegeeltern selbst als Vormund das Sorgerecht. Ein Pflegevertrag regelt die Rechte und Pflichten der Pflegeeltern im Einzelnen. Das Jugendamt zahlt der Pflegefamilie die Unterhalts- und Erziehungskosten.

Wo gibt es Informationen?

Interessierte sollten zuerst beim Jugendamt des Bezirks oder dem stellvertretend beauftragten Verein („Freier Träger“) das jeweilige Verfahren im Bezirk klären, um doppelte Wege zu vermeiden. Einige Bezirke bieten eigene Informationsveranstaltungen an. Eine Übersicht über die Ansprechpartner in den Bezirken sowie allgemeine Informationen in Berlin gibt es auf www.pflegekinder-berlin.de.

Das Bildungs- und Sozialwerk des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg berät jeden Donnerstag zwischen 12 und 18 Uhr unter Telefon 22 50 22 18. Unter dieser Nummer oder per E-Mail an familie-berlin@lsvd.de

können auch Termine vereinbart werden. Weiteres im Internet unter www.berlin.lsvd.dekal

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