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Tod der Ehefrau: Gastwirt zu Haftstrafe verurteilt

Ein Berliner Gastwirt muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Er habe seine kranke Ehefrau so schwer verletzt, dass sie an den Folgen starb, urteilte das Berliner Landgericht.

Berlin - Der 52-Jährige wurde schuldig gesprochen, seine kranke Ehefrau im September vorigen Jahres entweder durch Faustschläge oder durch heftiges Schütteln so schwer verletzt zu haben, dass sie an den Folgen einer Hirnblutung starb. Der Angeklagte beteuerte im Prozess, seine kranke Frau nie geschlagen zu haben. Ihre Verletzungen seien vielmehr auf Stürze zurückzuführen.

Das Gericht war hingegen überzeugt, dass die Verletzungen Folge massiver Gewalteinwirkung waren. Es ging jedoch von einem minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Der Richter betonte, dass der Gastwirt zuvor nie gewalttätig gegenüber der Frau gewesen war und sich sehr um die Kranke gekümmert habe.

Die Frau hatte von einem Schlaganfall Hirnschädigungen davongetragen und war zuletzt an Krebs erkrankt. Nach Aussage des Angeklagten war die 52-Jährige, weil sie betrunken war, mehrmals gestürzt und mit dem Gesicht auf die Bettkante gefallen. Gleichzeitig gab er zu, die Frau "etwas grob" aufs Bett geworfen zu haben. Am nächsten Morgen hatte die Frau reglos in ihrem Bett gelegen. (tso/ddp)

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