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Berlin: Tod nach Fehldiagnose:2400 Euro StrafeBereitschaftsarzt wegen

fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein Arzt aus Neukölln muss wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen. Das Urteil wurde gestern rechtskräftig. Der Allgemeinmediziner war vor vier Jahren im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu einer 49-jährigen Frau gerufen worden. Die Patientin klagte über starke Bauchschmerzen. Der Mediziner diagnostizierte „versetzte Blähungen“ und verschrieb dagegen Einläufe. Tatsächlich hatte die Frau ein Magengeschwür, das durchgebrochen war. Sie starb einen Tag nach dem Besuch des Bereitschaftsarztes.

Der 64-jährige Arzt hatte in dem Verfahren immer seine Unschuld beteuert. Die Patientin habe über ein Völlegefühl und Verstopfung geklagt. Er habe sie gründlich untersucht. Der Bauch sei weich gewesen, Kreislauf und Puls stabil. Am Ende verabreichte er ihr Tropfen. Doch die Patientin soll auch erklärt haben, dass ihr Magen wie Feuer brenne, sie das Gefühl habe, es sei etwas in ihr geplatzt. Das berichtete ihr Ehemann vor Gericht. Die Diagnose des Notarztes habe seine Frau mit den Worten „siehst du, es ist nichts Schlimmes“ ebenso erleichtert wie er selbst aufgenommen. Sie vertraute so sehr darauf, dass sie trotz immer stärker werdender Bauchschmerzen am nächsten Tag meinte: „Wegen versetzter Blähungen gehe ich doch nicht ins Krankenhaus, die lachen mich doch aus.“

Ein Gutachter hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärt, dass die Diagnose des Notarztes „nicht nachvollziehbar“ sei. Die Untersuchungen seien zu oberflächlich gewesen. Das Leben der Patientin hätte durch eine sofortige Operation gerettet werden können. Bereits im Mai wurde gegen den angeklagten Arzt eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass er eine ihm bis dahin unbekannte Patientin unter einigem Zeitdruck untersuchen musste. Doch der 64-Jährige legte Berufung ein. Als es gestern zum zweiten Prozess kommen sollte, sprach er lange mit seinem Verteidiger. Eine Stunde später besann sich der Mediziner und akzeptierte die Strafe. Kerstin Gehrke

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